Ein Urteil schlägt dieser Tage in Frankreich hohe Wellen.
Der sechsjährige Lionel bekam vom Pariser Kassationsgericht Schadenersatz zugesprochen, weil er nicht abgetrieben wurde und jetzt mit dem Down-Syndrom leben muss, berichtet ORF-ON.
Seine Eltern hatten den Frauenarzt geklagt, der sie nicht auf die Behinderung des Fötus hingewiesen hatte.
Ein Urteil schlägt dieser Tage in Frankreich hohe Wellen. Der sechsjährige Lionel bekam vom Pariser Kassationsgericht Schadenersatz zugesprochen, weil er nicht abgetrieben wurde und jetzt mit dem Down-Syndrom leben muss. Seine Eltern hatten den Frauenarzt geklagt, der sie nicht auf die Behinderung des Fötus hingewiesen hatte.
Das Höchstgericht folgt damit dem umstrittenen Präzedenzfall vor einem Jahr, als ein 17-jähriger Schwerstbehinderter dafür entschädigt wurde, nicht abgetrieben worden zu sein. Seine Mutter hatte während der Schwangerschaft an Röteln gelitten und war nicht über die Risiken aufgeklärt worden.
Dieses neuerliche Urteil löste landesweit einen wahren Proteststurm aus. „Das bedeutet, dass es besser ist, tot zu sein als mit einer Behinderung zu leben. Dieser Gedanke ist unerträglich“, sagt dieser Vater eines behinderten Kindes.