Frankreich: Billigflieger wegen Diskriminierung vor Gericht

Die Luftlinie easyJet muss sich jetzt vor einem französischen Gericht verantworten, weil behinderten Passagieren die Beförderung verweigert wurde.

easyjet
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Der Billigflieger easyJet war aus diesem Grund schon mehrfach unter Kritik geraten, da Betroffene eine derartige Diskriminierung nicht länger hinnehmen wollen. (easyJet wurde diesbezüglich schon verurteilt)

Bei dem am 9. Dezember 2011 eingeleiteten Verfahren klagen drei Fluggäste mit einer Behinderung, die von easyJet in Paris nicht befördert wurden, weil sie nicht in Begleitung waren. Die Kläger fühlen sich diskriminiert, da sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten und eigenständig reisen können.

Am 26. Juli 2008 ist eine Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten, die für behinderte Flugreisende und solche mit eingeschränkter Mobilität die gleichen uneingeschränkten Reisemöglichkeiten sicherstellen soll, wie sie andere Unionsbürger besitzen.

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