Das Urteil über die Entschädigungszahlung zugunsten eines behindert geborenen Franzosen sorgt für eine Eugenik-Debatte.
Offen ist nur noch die Höhe der Entschädigung, am Prinzip selbst wird nicht mehr gerüttelt: Wenn das Pariser Berufungsgericht demnächst erneut mit dem Fall des behinderten 17jährigen Nicolas Perruche befaßt wird, kann es an dem jüngst gefällten höchstgerichtlichen Entscheid nicht mehr vorbei, berichtet die Presse.
Denn darin heißt es klipp und klar: „Das Kind hat Anspruch auf Entschädigung für den Schaden, der ihm aus seiner Behinderung erwächst und der durch die anerkannten Fehler verursacht worden ist.“
Ein aufsehenerregender Rechtsstreit, der sich schon seit zehn Jahren hingezogen hatte, ist damit nach langem Hin und Her entschieden worden.