Frankreich: Keine „Entschädigung“ für eigene Geburt

Paris spricht nach Präzedenzfall ein mehrdeutiges Machtwort

Flagge Frankreich
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Kann man als behinderter Mensch von einem Gynäkologen, der eine pränatale Ultraschall-Untersuchung der Kinds-mutter falsch interpretierte und sie nicht auf die Behinderung ihres künftigen Kindes hinwies, Entschädigung verlangen? Mit anderen Worten: Kann man für die eigene Geburt „entschädigt“ werden?

In dieser extrem heiklen Frage an der Grenze zwischen Ethik, Recht und sozialer Versorgung, hat die französische Regierung ein mehrdeutiges Machtwort gesprochen, berichtet der Kurier.

Jedes Leben sei „lebenswert“, heißt es in einer am Dienstag von Premier Lionel Jospin präsentierten Gesetzesnovelle: Ein behindertes Kind dürfe weder gegenüber dem Arzt noch den Eltern Ansprüche dafür geltend machen, dass es nicht abgetrieben wurde. Die Eltern werden allerdings sehr wohl für einen pränatalen Diagnosefehler eine Entschädigung erstreiten können.

Mit diesem Gesetz wurde in Rekordtempo eine Rechtspraxis gestoppt, die für Unruhe gesorgt hatte. Am 17. November hatte ein Gericht einem behinderten Kind, Nicolas Berruche, das als Kläger gegen den Gynäkologen seiner Mutter aufgetreten war, eine Reparationszahlung zugebilligt.

Gegen diese „Negation ihrer Existenz“ hatten andere behinderte Kinder in Begleitung ihrer Eltern mehrfach demonstriert. Politiker aller Lager äußerten Empörung, im Parlament kam es zu Schreiduellen. In einem spektakulären Aufruf von Prominenten wurde der „Urteilsspruch Berruche“ als eine Aufstachelung zum Eugenismus (erbgesundheitliche Auslese) verurteilt.

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