Frankreich: Lieber tot als behindert – oder doch umgekehrt?

Frankreichs "Eltern gegen Behindertenfeindlichkeit" ziehen gegen einen Urteilsspruch zu Felde.

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Das jüngste höchstgerichtliche Urteil zugunsten eines Entschädigungsanspruchs für den behindert geborenen Franzosen Nicolas Perruche hat zunächst für Unbehagen und den Beginn einer Eugenik-Debatte gesorgt, berichtet die Presse.

Jetzt geht der französische Verband „Eltern gegen Behindertenfeindlichkeit“ in den Gegenangriff und klagt den französischen Staat. Der Verein vertritt rund 100 Familien mit behinderten Kindern und will das Prinzip, wonach das Leben mit einer Behinderung als Schaden zu sehen und deshalb zu entschädigen sei, nicht auf sich sitzen lassen.

„Das Leben mit einer Behinderung zu entschädigen, das ist das Eingeständnis, daß ein solches Leben als Schaden zu bewerten ist“, betont der Anwalt der Familien, „und daraus resultiert in manchen Fällen, daß der Tod einem Behinderten-Leben vorzuziehen sei.“

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