Diese anscheinend notorisch diskriminierende Fluglinie wurde schon wieder verurteilt. Dieses Mal muss sie 14.000 Euro bezahlen.

Im Jahr 2010 wurde die Rollstuhlfahrerin Marie-Patricia Hoarau bei einem Flug von Paris nach Nizza mangels Begleitperson des Flugzeuges verwiesen und von Bord gebracht.
Die Fluggesellschaft easyJet wurde von der Pariser Strafkammer am 4. Mai 2012 nun verurteilt.
Das Unternehmen muss an Bußgeld 5.000 Euro bezahlen und der Klägerin ebenfalls 5.000 Euro – weiters an eine Nebenklägerin (Behindertenorganisation) einen symbolischen Euro – sowie die Anwaltskosten in der Höhe von 4.000 Euro.
Nicht die erste Verurteilung
Diese Verurteilung ist nicht die erste, die easyJet wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen hinnehmen musste. In guter Erinnerung ist ein ähnlicher Fall in Großbritannien sowie ebenfalls in Frankreich.