Frankreich schränkt die Rekursmöglichkeiten für behindert geborene Kinder ein.

Schon seit Jahresbeginn boykottierten Frankreichs Ärzte Ultraschalluntersuchungen an Schwangeren.

Flagge Frankreich
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Seit einer Reihe aufsehenerregender höchstgerichtlicher Entscheidungen hatten sich nämlich die Versicherungsprämien für die Spezialisten für pränatale Diagnose verzehnfacht: Gerichte sprachen nicht nur den Eltern, sondern auch den infolge übersehener Behinderungen mit schweren Handicaps geborenen Kindern, die Klage eingereicht hatten, Entschädigungen in Millionenhöhe zu. Über den finanziellen Aspekt hinaus stellte sich die ethische Frage: Ist die Tatsache, behindert geboren worden zu sein, bereits ein Schadensfall?

Die Pariser Regierung sah Handlungsbedarf, berichtet die Presse. Am 1. Februar wurde im französischen Parlament ein Gesetzesantrag debattiert, der einen für Ärzte, betroffene Familien und Behindertenvereine akzeptablen Kompromiß anstrebt.

Demnach soll dem behinderten Kind selbst dann der Rechtsweg zu einer Entschädigung verbaut sein, wenn seine Mutter wegen einer bei der Ultraschalluntersuchung nicht diagnostizierten Behinderung um einen Schwangerschaftsabbruch gebracht worden ist. Die Eltern können freilich – wie schon bisher – auf Schadenersatz klagen, wenn ein ärztlicher Fehler für die Behinderung ihres Kindes verantwortlich ist, oder wenn wegen einer übersehenen Behinderung keine Abtreibung vorgenommen werden konnte.

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