Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (25. November): Monitoringausschuss und Behindertenrat drängen auf Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt
Frauen mit Behinderungen sind im Laufe ihres Lebens besonders oft von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt betroffen. Zu diesem Ergebnis kam auch eine umfassende, 2019 veröffentlichte, Studie.
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Österreich verpflichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen.
Dazu ist es zwingend notwendig, Beratungsstellen und psychosoziale Dienste für Frauen mit Behinderungen nutzbar zu machen. Für ein selbstbestimmtes Leben braucht es Empowerment und ein Bewusstsein für die eigenen Rechte.
Beratungsstellen und Gewaltprävention notwendig
In Österreich gibt es für Frauen mit Gewalterfahrungen Beratungsstellen, die wichtige Unterstützungsarbeit leisten. In den meisten Bundesländern fehlen jedoch barrierefreie Angebote mit Mitarbeiter*innen, die für die individuellen Lebensrealitäten von Frauen mit Behinderungen sensibilisiert sind. Die Organisation Ninlil in Wien zeigt bereits seit vielen Jahren, wie so eine Beratung aussehen muss.
Bundesweit sind Angebote wie Peer-Beratungen, bei denen Frauen mit Behinderungen als Expert*innen andere Frauen mit Behinderungen beraten, zu schaffen. Unterstützungsangebote für Frauen mit Behinderungen in schwierigen Lebenslagen müssen schnell, unbürokratisch und barrierefrei zugänglich sein.
„Wichtig ist neben der Beratung von Frauen mit Gewalterfahrungen auch, nachhaltige Konzepte zur Prävention von Gewalt zu initiieren. Dabei sind Expert*innen in eigener Sache zwingend einzubeziehen“, erläutert Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende.
Der Unabhängige Monitoringausschuss überwacht die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich.
„Diese Konzepte müssen Strukturen, die Gewalt begünstigen, wie veraltete Wohnheime, beseitigen. Stattdessen sind Systeme auszubauen, die selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung realisieren. Umfassende und bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für alle Menschen, die sie benötigen, ist so ein System“, so Steger weiter.
Selbstbestimmung und Empowerment als Schlüssel für ein gewaltfreies Leben
„Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie treffen Frauen mit Behinderungen ganz besonders. Finanzielle und strukturelle Abhängigkeiten verschärfen sich, Kontroll- und Schutzmechanismen funktionieren nicht mehr. Sie werden in die Unsichtbarkeit gedrängt“, warnt Gabriele Sprengseis, Geschäftsführerin des Österreichischen Behindertenrates.
„Das zentrale Element für mehr Schutz von Frauen mit Behinderungen ist, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu braucht es Maßnahmen, die Diskriminierung verhindern und die auf die Sichtbarkeit und das Empowerment von Frauen mit Behinderungen zielen. Frauen und Mädchen mit und ohne Behinderungen haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben“, fordert Sprengseis.
Für viele Frauen mit Behinderungen ist ein selbstbestimmtes Leben nur mit Persönlicher Assistenz möglich, diese muss in Österreich endlich flächendeckend umgesetzt werden.