Deklaration "Menschenrechtsstadt Wien" im heutigen Gemeinderat
„Im Jahr 2013 haben wir einen Prozess gestartet, der Wien noch stärker als Stadt der Menschenrechte positionieren sollte. Mit der heutigen Erklärung zur Menschenrechtsstadt erreichen wir einen ersten Höhepunkt auf diesem Weg“, freut sich Stadträtin Sandra Frauenberger.
Die Grundlage für die offizielle Erklärung zur „Menschenrechtsstadt Wien“ war eine Studie des etablierten Experten Univ.-Prof. Manfred Nowak, die Wien im internationalen Vergleich ein gutes Zeugnis ausgestellt hat.
Kein Grund sich auf den Lorbeeren auszuruhen, wie Frauenberger ausführt: „Gerade bei Menschenrechten gibt es immer Luft nach oben. Solange Frauen mit sexistischen Bemerkungen konfrontiert sind, MigrantInnen mit Rassismus zu kämpfen haben oder Homo- und Transphobie in manchen Kreisen noch salonfähig ist, gibt es noch genug zu tun. Wien soll internationales Menschenrechts-Vorbild sein!“
Die Bandbreite menschenrechtlich relevanter Themen reicht dabei von Ausbildung bis zum Zusammenleben. „Menschenrechte sind eine Querschnittsmaterie, sie betreffen den Integrationsbereich gleichermaßen wie die Themen Mobilität, Gesundheit, Umwelt oder Wohnen. Als Menschenrechtsstadt setzen wir die Menschenrechtsbrille auf und gestalten Wien gesamtheitlich nach menschenrechtlichen Prinzipien“, so Frauenberger weiter. Wien sei, wie die Stadtpolitikerin ausführt, eine Stadt, in der die Wahrung von Menschenrechten seit jeher Fundament politischer Entscheidungen sei und die Situation laufend verbessert werde. „Das gilt für alle Bereiche, denn Menschenrechtsstadt bedeutet zum Beispiel auch Sozial-, Kinderrechte-, Kultur-, Partizipations- und Frauenstadt zu sein.“
Deklaration „Wien – Stadt der Menschenrechte“
„Die Deklaration zur Menschenrechtsstadt ist nicht der Endpunkt des Prozesses, sondern vielmehr der Beginn des Weges in Richtung internationaler Vorzeige-Menschenrechtsstadt“, weist Frauenberger auf weitere Vorhaben hin. Die nächsten Schritte sind die Entwicklung eines Maßnahmenplans für vier Jahre, die institutionelle Verankerung des Querschnittthemas Menschenrechte in Verwaltung und Politik sowie die Etablierung eines Berichtwesens. Die Deklaration umfasst außerdem das Bekenntnis zur Beteiligung der Zivilgesellschaft, zum Menschenrechtslernen und zur internationalen Vernetzung.
Die Deklaration „Menschenrechtsstadt Wien“ steht nach heutiger Beschlussfassung im Wiener Gemeinderat auf www.menschenrechtsstadt.wien.at zum Download bereit.
Menschenrechtsstädte international
Eine Menschenrechtsstadt entscheidet und gestaltet nach menschenrechtlichen Prinzipien. Sie gewährleistet Menschenrechte für alle und die Verbesserung der Situation der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen. Darüber hinaus garantiert sie Nicht-Diskriminierung, Partizipation und Inklusion als Prinzipien in Politik und Verwaltung. Ein wesentlicher Aspekt ist die Förderung der Menschenrechtsbildung aller Teile der Gesellschaft.
Im Jahr 1997 war die argentinische Stadt Rosario die erste offizielle Menschenrechtsstadt. Die erste europäische Menschenrechtsstadt war Barcelona. In Österreich haben sich bislang Graz und Salzburg dazu verpflichtet, nach menschenrechtlichen Prinzipien zu entscheiden und zu gestalten.