Freie Dienstverträge in der Persönlichen Assistenz: Land Steiermark beendet unrechtmäßige Praxis

Die Beschäftigung auf Basis Freier Dienstverträge ist in der Persönlichen Assistenz nicht mehr zulässig. Das Land Steiermark reagiert auf Vorgaben der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).

Tafel mit dem Aufdruck Steiermark
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Auch in der Steiermark müssen Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichen Assistent:innen künftig anders beschäftigen als bisher.

Das Land Steiermark – konkret die Landes-Sozialabteilung – teilte laut KRONE vom 24. Mai 2025 in einem Info-Schreiben mit, dass freie Dienstverhältnisse in diesem Bereich nicht mehr zulässig sind. Damit wird eine jahrelange Praxis beendet, die arbeitsrechtlich nicht zulässig war.

Seit vielen Jahren organisieren Menschen mit Behinderungen ihre Persönliche Assistenz über ein vom Land Steiermark zur Verfügung gestelltes Budget. Mit diesem Budget können sie selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang sie Unterstützung im Alltag benötigen – etwa beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Ausflügen. Ein Großteil der Persönlichen Assistent:innen war dabei als Freie Dienstnehmer:innen tätig.

Von der ÖGK heißt es – laut KRONE – auf Anfrage:

Assistentinnen und Assistenten arbeiten in persönlicher Abhängigkeit, damit unterliegen sie zeitlichen und örtlichen Bindungen wie auch den Weisungen der beauftragen Person.

Die ÖGK betont, dass Persönliche Assistenz aufgrund ihrer Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit ein echtes Dienstverhältnis darstellt. Bereits 2017 sei ein Erlass, der freie Dienstverträge in diesem Bereich duldete, aufgehoben worden, teilte die ÖGK nochmals mit. Die aktuelle Umstellung erfolgt nun im Auftrag des Landes Steiermark und dient der rechtlichen Absicherung.

Künftig müssen Persönliche Assistent:innen entweder ein Gewerbe anmelden oder bei den Betroffenen direkt angestellt werden. Dies verursacht Mehrkosten.

In einem vom Bund finanzierten Pilotprojekt zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz hat der Bund den Bundesländern angeboten, rund 50 % der gesamten Kosten zu übernehmen.

Das Land Steiermark hatte bisher – im Gegensatz zur Mehrheit der Bundesländer – kein Interesse an einer Teilnahme. Für Assistenznehmer:innen in der Steiermark ist dies nun ein Problem.

UPDATE: Das Schreiben der Fachabteilung Soziales und Arbeit, Referat Behindertenhilfe vom 16. April 2025

Land Steiermark informiert, dass die ÖGK keine Freien Dienstverträge nicht mehr
Land Steiermark
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