Frey: Inklusion ist eine Querschnittsmaterie

Was bedeutet das jüngste Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Thema Staatsbürgerschaftsgesetz für behinderte Menschen? BIZEPS-INFO fragte bei Mag. Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands, nach.

Volker Frey
Frey, Mag. Volker

Viele waren über die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), mit dem er Teile Staatsbürgerschaftsgesetzes als verfassungswidrig aufhebt, sehr erfreut – BIZEPS-INFO berichtete vor wenigen Tagen ausführlich.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass sich der Verfassungsgerichtshof direkt auf den Artikel 7 bezogen hat. Man erinnere sich beispielsweise an die Erkenntnis des VfGH aus dem Jahr 2001 zum Arbeitslosenversicherungsgesetz.

„Was an dem Erkenntnis ist den so erfreulich?“, fragten wir Volker Frey (Klagsverband).

„Der VfGH bringt in diesem Erkenntnis erstmals und unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderung eine Querschnittsmaterie darstellt und bei allen Gesetzen und politischen Programmen zu berücksichtigen ist.“

Doch es fehlt ein wichtiger Hinweis des Gerichts. „Es ist kritisch anzumerken, dass der VfGH seine Entscheidung nicht auch auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestützt hat“, hält Frey fest und ergänzt: „In diesem Punkt ist auch bei den Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern noch ein Umdenken nötig.“

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