Fristenlösung – behinderte Kinder auch noch heute in Österreich „unwertes Leben“

FPÖ-Behindertensprecher kritisiert Eugenische Indikation - Antrag im Parlament

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Vor 35 Jahren wurde in Österreich die sogenannte Fristenlösung eingeführt. FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer kritisiert in diesem Zusammenhang, dass behinderte Kinder in Österreich bis zur Geburt getötet werden können. Man nennt dies vornehm „Eugenische Indikation.“

Hofer: „In der Praxis können behinderte Kinder bis knapp vor der Geburt durch Herzstich getötet werden. Dass eine Abtreibung über die Fristenlösung hinaus und bis zum Geburtstermin für behinderte Kinder in Österreich vorgesehen ist, das ist eine Schande, es ist unmenschlich und es ist bestialisch. Ich kenne viele Menschen, die von Geburt an behindert sind und die heute nicht nur ein erfülltes Leben führen sondern auch für ihre Familien und ihren Freundeskreis unerlässliche Stützen des Alltags sind. Diese Menschen sind nach österreichischer Gesetzgebung letztendlich unerwünscht, wertlos, man hätte sie bis kurz vor der Geburt töten können.“

Hofer wird im Parlament einen Antrag gegen die Eugenische Indikation einbringen und hofft auf Unterstützung aller Mandatare, die behinderte Menschen nicht als Menschen dritter Klasse betrachten.

Hofer: „Ich gehe davon aus, dass es bei dieser Frage keinen Klubzwang geben wird und eine Mehrheit im Hohen Haus möglich ist. Ich werde jedenfalls eine namentliche Abstimmung verlangen.“ In Wien werden dutzende Kinder pro Jahr außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie behindert sind. Bis zu einem Tag vor der Geburt gilt das in Österreich als legale Abtreibung, einige Stunden später als Mord. Hofer: „Nicht nur mir fehlen dazu die richtigen Worte.“

Offizielle Zahlen gibt es darüber aber nicht. In Österreich erhebt man Vieles sehr genau, Zahlen über Abtreibungen sind aber nach wie vor unerwünscht. Dr. Husslein bestätigt gegenüber der APA vor Jahren, dass an der Uniklinik für Frauenheilkunde in Wien auch Spätabbrüche durch Gabe von Prostaglandinen durchgeführt wurden, wobei zahlreiche dieser Kinder noch lebend zur Welt gekommen und dann qualvoll gestorben seien.

Hofer: „Wir diskutieren in Österreich darüber, ob behinderte Menschen wegen unerwünschter Barrieren bei Bauten oder falscher Gestaltung von Internetseiten diskriminiert werden. Gleichzeitig werden behinderte Menschen vor der Geburt einfach getötet. Das verstößt gegen die Chancengleichheit, wie sie im Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Gleichstellungspaket formuliert ist. Und zwar wesentlich deutlicher, als eine Stufe vor einem Geschäftslokal oder ein zu kleines Behinderten-WC.“

Der Argumentation der SPÖ, wonach schon die Diskussion über Eugenische Indikation nicht erlaubt sei, weil sie Schuldgefühle bei Frauen erzeuge, kann Hofer aufgrund der Dramatik des Bruchs von Menschenrechten nichts abgewinnen.

Hofer: „Ich gehe davon aus, dass hier Schuldgefühle bei Eltern erzeugt werden können. Trotzdem können wir nicht länger tabuisieren. Wie können wenige Stunden zwischen Abtreibung und Mord trennen? Hier muss der Gesetzgeber endlich eine klare Haltung einnehmen. Es kann nicht zwei Arten von Ungeborenen geben. Nämlich solche, die es wert gewesen wären, geboren zu werden und solche, die es nicht wert sind.“

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