PGE Stundensatzerhöhung ab 1.1.2025
Folgende Information übersandte der FSW am 3. Dezember 2024 seinen Kund:innen über eine Stundensatzerhöhung der Pflegegeldergänzungsleistung:
Es freut uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass der Stundensatz ab 1.1.2025 um € 2 von aktuell € 22 auf € 24 erhöht wird. Das ist eine neuerliche Erhöhung um rd. 9%.
Ab Jänner 2025 wird Ihnen ein erhöhter Auszahlungsbetrag angewiesen. Dieser Betrag entspricht noch nicht der genauen, neuen Förderhöhe. Die exakte Höhe Ihrer neuen Monatsfördersumme wird im Laufe des 1. Quartals 2025 berechnet und Sie erhalten dann eine schriftliche „Detailinformation“.
Für die Berechnung Ihrer maximalen Jahresfördersumme wird der genaue monatliche Förderbetrag herangezogen.
Auf Wunsch kann Ihnen die Differenz der angewiesenen Monatsfördersummen und der genau berechneten neuen Monatsfördersumme, nach Erhalt des Detailinformationsschreibens des Beratungszentrums Behindertenhilfe, als gesonderte Auszahlung angewiesen werden. Diesbezüglich wenden Sie sich dann bitte per Mail an post-pge@fsw.at. Andernfalls wird der Differenzbetrag bei der Endabrechnung automatisch berücksichtigt.
Angehörigenregelung: Aufgrund des nach wie vor bestehenden Assistent:innenmangels wird die 30% Angehörigenregelung weiterhin ausgesetzt. Bis Ende 2025 gilt die 50% Angehörigenregelung und es dürfen 50% der maximalen Monatsfördersumme für Assistenzleistungen von Angehörigen abgerechnet werden.
Harmonisierungsrichtlinie Persönliche Assistenz: Als Bezieher:in der PGE haben Sie vielleicht schon gehört, dass der Bund eine Richtlinie veröffentlicht hat, um die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) und die Persönliche Assistenz im Privatbereich (PAP) österreichweit einheitlich zu regeln. Konkret heißt diese: Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Das Land Wien ist derzeit an der Harmonisierungsrichtlinie nicht beteiligt.
Sollte es Neuerungen zur Persönlichen Assistenz geben, werden wir sie zeitgerecht und detailliert informieren.
Pflegegeldergänzungsleistung – PGE: Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz PGE für PA mit den bestehenden Regelungen wird unverändert weitergeführt.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum Behindertenhilfe post-bzbh@fsw.at oder telefonisch unter 01 24 5 24 oder an eine Peer-Beratungsstelle (BIZEPS, Zeitlupe, WAG).
Sie können sich sicher sein: Mit der Förderung der Persönlichen Assistenz sorgen wir auch weiterhin dafür, dass Sie ein aktives und selbstbestimmtes Leben führen können.