Führerscheingesetz verstößt gegen Verfassung

Immer wieder berichten behinderte Menschen, daß sie gegenüber nichtbehinderten Führerscheinbesitzern eklatant diskriminiert werden.

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Die Basis für diese Diskriminierung liegt im Führerscheingesetz bzw. in der dazugehörenden Gesundheitsverordnung. Danach müssen sehr viele behinderte und chronisch kranke Menschen immer wieder um eine Führerscheinverlängerung ansuchen, da sie nur eine Befristung der Fahrerlaubnis erhalten. Eine Verlängerung ist aber nur nacheiner ärztlichen Begutachtung zu bekommen. Diese Untersuchungen sind mit erheblichen Kosten verbunden, welche laut Gesetz vom „Führerscheinwerber“ zu tragen sind.

Wie das jüngste Beispiel aufzeigt (Krone 8. April 01) kommt als Schikane noch hinzu, wenn der zuständige Amtsarzt ohne Untersuchung Geld abkassiert.

„In diesem Zusammenhang kritisiert die ÖAR die Kostenbelastung, die durch die vorgeschriebene Untersuchung für behinderte Menschen entsteht. Sie steht im krassen Widerspruch zum Art. 7 der Verfassung: (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden)“, so Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR.

Weiters regt die ÖAR an, daß die Bestimmung der Führerscheinbefristung auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft wird.

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