Fünf Jahre nach Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Kein politischer Wille, keine Strategie, keine Umsetzung!

Gunther Trübswasser
Gunther Trübswasser

Noch im selben Jahr, im Oktober 2008, hat die Republik Österreich durch Parlamentsbeschluss diese Menschenrechtskonvention übernommen und sich gleichzeitig verpflichtet, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (Zitat UN-Konvention)

Fünf Jahre sind nun verstrichen und von einer Umsetzung der Ziele dieser UN-Konvention könne – auch nur ansatzweise – keine Rede sein, so Gunther Trübswasser, Vorsitzender von SOS-Menschenrechte und Mitglied des unabhängigen Monitoringausschusses, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begleitet.

Die Ziele der Konvention sind umfassend und Österreich hat sich mit deren Ratifizierung verpflichtet, die Inklusion und die Gleichberechtigung aller Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen umgehend zu verwirklichen.

Tatsächlich aber, so Trübswasser weiter, sei außer einer vagen Absichtserklärung in Form eines „Nationalen Aktionsplans“ nichts geschehen. Konkrete Maßnahmen seien bisher nicht gesetzt worden.

Trübswasser spricht von verlorenen fünf Jahren:

  • So fehlen immer noch Strategien für ein inklusives Bildungswesen; auch in Oberösterreich werden mehr als 30% aller Schülerinnen und Schüler mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ immer noch in Sonderschulen abgeschoben!
  • Die Umsetzung der Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden wurde weiter hinaus geschoben, die Baurechte der Bundesländer wurden in keiner Weise an die verpflichtende Barrierefreiheit angepasst; in Oberösterreich wurden erst kürzlich – fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Konvention – in der Baurechtsnovelle 2013 sogar Verschlechterungen beschlossen!
  • Von einem Anrecht auf persönliche Assistenz für Betroffene, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, sind wir bundesweit und auch in Oberösterreich noch meilenweit entfernt!

„Jede Menschenrechtskonvention ist immer nur so gut, wie ihre tatsächliche Umsetzung“, gibt Trübswasser zu bedenken. „Es fehlt derzeit am politischen Willen, die UN-Konvention konkret zu verwirklichen. Bei der Umsetzung der UN-Konvention handelt es sich nicht etwa um eine „Goodwill-Aktion“ des Bundes, der Länder und Gemeinden, sondern um ein verbrieftes Recht“, gibt Trübswasser zu bedenken.

Weitere Verzögerungen und bloße Absichtserklärungen ohne konkrete Maßnahmen seien Verstöße gegen die Rechte von Menschen mit Behinderungen, so Trübswasser abschließend.

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