Fünf-Parteien-Entschließung fordert Maßnahmen zur besseren Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung

Mit einer breiten Vielfalt an Themen aus dem Bereich der Arbeitswelt befasste sich heute der Ausschuss für Arbeit und Soziales anhand von Initiativ- und Entschließungsanträgen der Opposition.

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Zwei Anträge wurden dabei in abgeänderter Form angenommen. Dabei ging es zum einen um die Chancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, zu denen SPÖ und NEOS Entschließungsanträge formuliert hatten. Der Antrag der SPÖ wurde in der Fassung eines Fünf-Parteien-Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Gefordert wird die Umsetzung eines gesamten Maßnahmenkatalogs, um die Situation für Menschen mit Behinderung zu verbessern. Aus Sicht der NEOS ist es zudem wichtig, dass die Empfehlungen der Volksanwaltschaft für einen inklusiven Arbeitsmarkt umfassend umgesetzt werden. Dieser Antrag gilt als miterledigt.

Umfassend abgeändert wurde auch ein Antrag, den SPÖ und FPÖ ursprünglich mit dem Ziel der Ausweitung des Widerspruchrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung eingebracht hatten. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen einigten sich im Ausschuss auf einen gesamtändernden Abänderungsantrag, mit dem der Ehepartnerrichtsatz für 2020 in derselben Höhe wie andere Richtsätze angehoben wird.

Vertagt wurden hingegen eine Reihe von Anträgen der SPÖ. Diese will sicherstellen, dass älteren ArbeitnehmerInnen auf jeden Fall sechs Wochen Urlaub auch bei Arbeitgeberwechsel zustehen und fordert die Umsetzung eines EuGH-Urteils zur Sicherung von Urlaubsansprüchen. Die FPÖ will die Schließung des Reha-Zentrums Weißer Hof in Klosterneuburg verhindern. Auch dieser Antrag wurde in die Warteschleife verwiesen.

Sozialausschuss setzt sich für bessere Chancen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt ein

Für verbesserte Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung hat sich der Sozialausschuss in einem Entschließungsantrag ausgesprochen. Darin treten alle fünf in Nationalrat vertretenen Fraktionen dafür ein, dass künftig eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderungen erst nach längerer Erprobungsphase unter Berücksichtigung der vielfältigen Unterstützungsangebote von AMS und Sozialministeriumsservice und unter Beiziehung einer berufskundigen Expertise erfolgen soll.

Konsens gibt es auch darüber, dass gemeinsam mit den Stakeholdern und den Ländern Umsetzungsschritte zur Einbeziehung der in Tagesstrukturen (Beschäftigungstherapien) tätigen Menschen mit Behinderungen in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung erarbeitet werden sollen. Schließlich sprechen sich die Parteien noch dafür aus, dass bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur „Persönlichen Assistenz“ erarbeitet und die Schaffung eines Inklusionsfonds geprüft werden sollen.

Die Entschließung wurde in Form eines gemeinsamen Abänderungsantrags zu einem von der SPÖ zu diesem Thema bereits eingebrachten Entschließungsantrag (264/A(E)) gefasst.

SPÖ-Abgeordneter Verena Nußbaum sagte, sie freue sich, dass der gemeinsame Entschließungsantrag zustande gekommen ist. Den Antrag begrüßten auch Heike Grebien (Grüne), Dagmar Belakowitsch (FPÖ), Kira Grünberg (ÖVP) und Fiona Fiedler (NEOS) als wichtigen Schritt, um Forderungen umzusetzen, die berechtigt sind und bereits seit langem diskutiert werden.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses gilt auch ein Entschließungsantrag der NEOS als miterledigt, der ebenfalls bessere Chancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zum Inhalt hat. Im Mittelpunkt steht für die NEOS die Umsetzung von Empfehlungen der Volksanwaltschaft (185/A(E)), wobei Fiedler betonte, dass vor allem die im Grunde demütigende Unterscheidung von „arbeitsfähig“ und „nicht arbeitsfähig“ überwunden werden müsse.

FPÖ: Reha-Zentrum Weißer Hof in Klosterneuburg erhalten

Von ÖVP, SPÖ und Grünen vertagt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ, die sich gegen Pläne stellt, das von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) betriebene Reha-Zentrum „Weißer Hof“ nur noch bis 2026 in Klosterneuburg zu betreiben und den Standort dann ins Unfallkrankenhaus Wien-Meidling zu übersiedeln (268/A(E)).

Die Übersiedlung diene offenbar nur dazu, teuren Baugrund freizumachen, vermutete FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch. Dem widersprach ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber. Mit der AUVA sei man bereits im Gespräch über eine adäquate Nachnutzung. Unter Verweis auf diese Gespräche werde auch die SPÖ der Vertagung des Antrags zustimmen, sagte Ausschussobmann Josef Muchitsch (SPÖ).

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