Für den Kindergarten nicht geeignet?

Warum werden manche behinderte Kinder von der gesetzlichen Kindergartenpflicht noch immer "befreit"? Der Monitoringausschuss fragte nach.

Symbolbild Kindergartenkinder
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„Ein Antrag auf Befreiung von der Kindergartenpflicht kann u.a. aufgrund einer Behinderung, aus medizinischen Gründen bzw. aufgrund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt werden“, ist dem Protokoll des Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 15. Mai 2012 zu entnehmen.

Die „Befreiung“ von behinderten Kindern wird von vielen kritisch gesehen. Dahinter stecken meist mangelnde Angebote und das Ergebnis ist ein Ausschluss aus der Gesellschaft. (So ähnlich verlief es auch viele Jahre im Bildungsbereich, wo SchülerInnen als bildungsunfähig eingestuft wurden.)

Evaluationsbericht online

Die Leiterin der Abteilung „Jugendwohlfahrt und Kinderrechte“ des Familienministeriums informiert den Monitoringausschuss wie folgt: Die Evaluierung hat ergeben, dass österreichweit 41 Ausnahmen aus diesen Gründen zuerkannt wurden (bei insgesamt 78 000 Kindern in dieser Altersgruppe). Der Evaluationsbericht ist online – (Ausnahmen siehe Seite 21).

Genauere Statistik angekündigt

In Zukunft sollen die „Befreiungsgründe“ differenziert nach den Gründen erhoben werden. (Dies hätte eigentlich laut Zusage der damaligen Staatssekretärin schon längst passiert sein sollen.)

Bei der Erhebung 2010/11 wurden die Begründungen „Behinderung“ und „medizinische Gründe“ in einer Kategorie erhoben.

Bei der derzeit laufenden Erhebung für das Kindergartenjahr 2011/12 werden die Anregungen des Monitoringausschusses berücksichtigt, verspricht die Leiterin der Abteilung „Jugendwohlfahrt und Kinderrechte“. Ein politischer Wille für eine Änderung der Vereinbarung sei derzeit nicht gegeben, meint sie abschließend.

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