Im Auftrag des Steiermärkischen Landtages hat eine Arbeitsgruppe sämtliche Landesgesetze nach behindertendiskirminierenden Bestimmungen durchforstet.
Ergebnis dieses immensen Arbeitsaufwandes von VertreterInnen verschiedener Behindertenverbände und von zahlreichen BeamtInnen ist ein Bericht für die Schublade.
Laut Beschluß aus der letzten Landtagsperiode war vorgesehen, diesen Bericht mit zahlreichen Beanstandungen und Verbesserungsvorschlägen an die jeweiligen Unterausschüsse weiterzuleiten, um die betroffenen Gesetze zu novellieren. Unlängst hat der Steiermärkische Landtag den neuerlich eingebrachten Bericht aber nur zur Kenntnis genommen, und nicht an die jeweiligen Unterausschüsse weitergeleitet.
Als kleiner Trost bleibt, daß zumindest im Tourismus- und Wirtschaftsförderungsbereich unsere Kritik aufgenommen wurde und Förderungen nur mehr dann gewährt werden, wenn behinderte Menschen nicht über bauliche Barrieren ausgegrenzt werden.