Rechtsunsicherheit hinsichtlich des weiteren Anspruchs auf erhöhte Familienbeihilfe nach Scheitern des Arbeitsversuches beseitigen
Wenn eine als dauerhaft erwerbsunfähig klassifizierte Person einen Arbeitsversuch startet und dabei scheitert, besteht derzeit eine Rechtsunsicherheit was den weiteren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe betrifft.
„Wir müssen Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, den Schritt auf den offenen Arbeitsmarkt zu wagen. Mit der aktuellen Rechtslage ist das leider nicht gewährleistet: Oft ist die Sorge um den Verlust der erhöhten Familienbeihilfe bei den Betroffenen so groß, dass sie erst gar nicht versuchen, auf dem offenen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, stellte SPÖ-Familiensprecherin, Angela Lueger im Nationalrat anlässlich eines von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrags klar.
Die Rechtsunsicherheit besteht deshalb, weil das Einkommen nach einem Arbeitsversuch unter Umständen die festgelegte Grenze für den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe übersteigt. Auch die SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig, beurteilt die aktuelle Regelung kritisch: „Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hält eindeutig das Recht von Menschen mit höchstem Unterstützungsbedarf fest, ihren Lebensunterhalt am Arbeitsmarkt zu verdienen. Jeder Versuch, der von Menschen mit Behinderung in diese Richtung gestartet wird, sollte von Staates wegen nicht nur begrüßt, sondern explizit unterstützt werden. Dazu gehört es auch, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen“, so Königsberger-Ludwig.
„Leider ist es nicht gelungen, diese Rechtsunsicherheit im Zuge der Novelle des Familienlasten-Ausgleichsgesetz zu beheben“, bedauert die SPÖ-Familiensprecherin.
Die beiden SPÖ-Bereichssprecherinnen wollen nun daher mit Hilfe des Entschließungsantrags dazu beitragen, die von Familienministerin Karmasin versprochene gesetzliche Klarstellung im Familienlasten-Ausgleichsgesetz noch vor dem Sommer zu erwirken.
„Mit dem eingebrachten Entschließungsantrag wollen wir das Ziel erreichen, dass ein vor dem Arbeitsversuch bestehender Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe auch im Fall des Scheiterns aufrecht bleibt, wenn bei der betreffenden Person Erwerbsunfähigkeit als Dauerzustand festgestellt wurde“, erklärt Lueger.
Eine solche Regelung lasse keine neuen Leistungsansprüche entstehen, sondern führe tendenziell eher zu einer Verringerung der auszuzahlenden Familienbeihilfe und im besten Fall zu einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung und einem dauerhaften Wegfall der Familienbeihilfe.