Fürs Abschleppen müssen alle zahlen

Wer sich auf Behindertenparkplätze stellt, bricht das Gesetz

Parkplatz
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Behinderte Menschen mit Parkausweis § 29 b STVO können in ganz Österreich kostenlos parken. „Das ist ein Recht. Wer sich ohne Befugnis auf einen Behindertenparkplatz stellt, bricht das Gesetz“, ruft ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl rechtzeitig vor dem dritten langen Einkaufssamstag und den wieder zu erwarteten Abschlepp-Orgien in Erinnerung. Allerdings haben Inhaber des Behindertenausweises auch die Pflicht, den Ausweis deutlich sichtbar im Auto zu platzieren.

Damit nicht genug, zahlen für illegale Parker, deren Autos abgeschleppt werden, letztlich alle drauf. Speziell für Wien gilt:
Die Kosten fürs Abschleppen von PKW’s können nur zu 80 Prozent durch die kassierten Beträge gedeckt werden. Bei den amtlich entfernten Autos ohne Kennzeichen sind es nach Angaben der zuständigen Magistratsabteilung 48 (MA 48) gar nur 20 Prozent. Für den Rest muss die Allgemeinheit aufkommen. Allein an den ersten zwei Einkaufsamstagen wurden in Wien heuer 320 Fahrzeuge amtlich entfernt, um 60 Prozent mehr als an „normalen“ Tagen.

Von hier wird abgeschleppt:

  • Behindertenparkplätzen
  • zweiter Fahrspur
  • Hauseinfahrt
  • Lade- oder Taxizone
  • zeitlich begrenztes Halte- und Parkverbot

Wie man in Wien wieder zu seinem abgeschleppten Pkw kommt
Fahrzeuge mit Kennzeichen können täglich sowie rund um die Uhr in der Kfz-Abschleppung und Verwahrung, 1110 Wien, Jedletzbergerstraße 1 (Autobahnknoten Simmeringer Haide), Telefon: 01/760 43-870, abgeholt werden. Mitgenommen werden muss ein Lichtbildausweis sowie der Zulassungs- oder Typenschein. Das Fahrzeug kann übrigens von jedem abgeholt werden, der den Zulassungs- oder Typenschein vorlegt.

Hinweise für das Einparken NEBEN einem Behindertenparkplatz
Nichtbehinderte Fahrzeuglenker sollten beim Einparken neben einem Behindertenparkplatz folgende drei Punkte unbedingt beachten:

  • Damit es dem Rollstuhlfahrer nicht unmöglich gemacht, in sein Fahrzeug zu gelangen, ist es wichtig, nicht zu dicht an einem Fahrzeug zu parken, welches auf einem Behindertenparkplatz abgestellt ist.
  • Halten Sie auch beim Vorbeifahren genügend Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen. Dadurch wird das Ausladen des Rollstuhles und das Hineinsetzen für einen Körperbehinderten nicht zu einem gefährlichen Erlebnis.
  • Bieten Sie körperbehinderten Menschen Ihre Hilfe an.

Noch ein wichtiger Hinweis von ARBÖ-Behindertenberater Hirtl: Körperbehinderte können im Wiener AKH die Tiefgarage kostenlos benützen. Es genügt, wenn beim Verlassen der Garage beim Portier die Nummer des Behindertenausweises bekanntgegeben wird.

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2 Kommentare

  • Ich muß in ca. 2 Wochen in das AKH zur Kontrolle fahren. Normalerweise benütze ich die U6, wegen der akuten Ansteckungsgefahr möchte ich jedoch diesmal mit meinem Wagen hinfahren. Ich habe den Behindertenausweis nach § 29 Stvo. und muß dann die Parkgarage benützen. Meine Frage : Kann ich, in der Garage, jeden Parkplatz benützen oder nur besonders gekennzeichnete ? Muß ich bei der Einfahrt einen Bon ziehen oder wie wird das, beim Gratisparken für Behinderte, gehandhabt ? Ich frage deshalb, weil ich sonst nie Tiefgaragen benütze, weil es mir einfach zu kompliziert ist.
    Mit Dank im Voraus, Helmut Faber