Gabriele Mörk (SPÖ): Mindestsicherung wird genau überprüft

Die Daten der AntragstellerInnen werden festgestellt und Prozesse evaluiert. Forderungen der Opposition widersprechen zum Teil der Genfer Konvention.

Gabriele Mörk
SPÖ/Christian Fürthner

In der heutigen Sitzung des Wiener Landtags präsentiert SP-Abgeordnete Gabriele Mörk der ÖVP und FPÖ weitere Fakten zum Thema Mindestsicherung.

Diese wird keineswegs 14 Mal pro Jahr ausgeschüttet, sondern in der Regel 12 Mal. Ausnahmen gibt es für Menschen, die eine Behinderung aufweisen, arbeitsunfähig sind oder keinen Pensionsanspruch erworben haben.

„Das war auch bei der Sozialhilfe der Fall und ist überhaupt keine neue Einführung, wie die Opposition behauptet“, berichtigt Mörk. 

Kontrolle heißt, dass anerkannte Flüchtlinge anspruchsberechtigt sind

Bei allen BezieherInnen der Mindestsicherung werden vierteljährlich die Daten überprüft, erläutert Mörk weiter. Auch in der MA40 werden die Prozesse laufend kontrolliert. „Aber die ansteigende Zahl von Bezugsberechtigten ist eine Herausforderung für die MitarbeiterInnen, die zum Teil noch in der zehnmonatigen Einschulungsphase sind. Aufgrund der steigenden Fallzahl muss man sich anschauen, welche Abläufe und Prozesse zielführend sind“, erklärt die SP-Abgeordnete. Dem soll sich eine Task Force aus ExpertInnen aus Bereichen wie Finanzen, IT und Controlling im kommenden Jahr widmen. 

Die steigenden Fallzahlen beruhen nicht nur auf Geflüchteten. Der Großteil der NotstandsbezieherInnen erhält Geld aus der Mindestsicherung. Zudem hält sich die MA40 bei der Behandlung von Staatenlosen an geltende Gesetze. „Wenn Staatenlose zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, haben sie Anspruch auf Sozialleistungen“, präzisiert Mörk. Die Forderung der Opposition, anerkannten Flüchtlingen die Mindestsicherung zu streichen, widerspricht der Genfer Konvention. „Wir leben in einem Rechtsstaat und müssen uns auch hier an die geltenden Gesetze halten“, stellt Mörk abschließend klar. 

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Ein Kommentar

  • Seit wann bekommen Menschen mit Behinderungen, die alleine im Haushalt wohnen und arbeitsunfähig sind die BMS 14x jährlich ausbezahlt?

    In OÖ werden diesbezüglich sogar Eltern-Unterhalte angerechnet, die gerichtlich von den Angehörigen eingeklagt werden müssen! Und auch die FB wird zur BMS dazugerechnet, sodass eh kaum mehr eine Differenz herauskommt. Und das Viel-zu-wenige bekommen MmB grad 12 x im Jahr. Zum Leben zu wenig – zum Sterben zu viel.