Gatterer irrt: „Österreich“ formulierte Vorbehalte gegen die Biomedizin-Konvention

Im Rahmen einer Pressekonferenz forderte heute Edeltraud Gatterer (ÖVP), Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, eine rasche Ratifizierung der Biomedizin-Konvention.

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Dazu die Lebenshilfe Österreich: In ihren Erläuterungen verschweigt Gatterer, dass Österreich nur mit Vorbehalten den Formulierungen zugestimmt hat.

Die Biomedizin-Konvention wurde vom Europarat unter Ausschluss der Öffentlichkeit entwickelt und am 19. November 1996 vom Ministerkomitee beschlossen. Einzelne Passagen führten nicht nur zu heftigen Protesten vor allem der europäischen Behindertenbewegungen. Auch „Österreich“ selbst hat nicht vorbehaltlos zugestimmt. Anlässlich der Annahme der Konvention wurde erklärt: „…auch aus Gründen der Menschlichkeit bedauert es Österreich, dass der in der Konvention vorgesehene Schutz nicht nur hinter den Erwartungen Österreichs, sondern auch vieler Menschen in Europa zurückbleibt.“

Etliche österreichische Abgeordnete haben sich dem Protest der Lebenshilfe Österreich und der von ihr initiierten „Plattform Nein zur Biomedizin-Konvention“ angeschlossen – darunter auch Mandatare der ÖVP: Dr. Gottfried Feurstein (20. März 1998): „Ich versichere Ihnen, dass ich von meiner Seite alles unternehmen werde, sodass es zu keiner Ratifizierung dieser Konvention im Nationalrat kommt.“ Dr. Jürgen Weiss (5. März 1998): „Es ist für mich sowohl selbstverständlich als imkonkreten Fall auch ein persönliches Anliegen, in Wien den Standpunkt meines Landes zu vertreten.“ In dieser Äußerung bezog er sich auf die Tatsache, dass der Landtag von Vorarlberg – ebenso wie die Steiermark und Salzburg – den Nationalrat aufgefordert hat, diese Konvention in der bestehenden Form nicht zu ratifizieren.

Gatterers Aussagen sind nicht dazu geeignet, das Vertrauen der Lebenshilfe Österreich in eine „Ethik-Kommission der Bundesregierung“ zu fördern, wenn sie erklärt, dass diese Kommission nur zur Diskussion der Biomedizin-Konvention gegründet wurde. Die Kritikpunkte an der Konvention sind der Regierung – und offenbar auch Gatterer – bekannt. Dennoch wurde die Ethik-Kommission ohne Mitglieder aus den Reihen der Behindertenverbände zusammengestellt.

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