Mit der Ratifizierung der Biomedizin-Richtlinie werden Patientenrechte gestärkt.
Dies sagte heute, Dienstag, die Obfraustellvertreterin im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, ÖVP-Abg. Edeltraud Gatterer, anlässlich des heutigen Petitionsausschuss, der auch eine Petition zur Biomedizin-Ratifizierung behandelte.
Die Ängste jener, welche die heutige Petition „Nein zur Biomedizin-Konvention des Europarates“ eingebracht haben, seien ernst zu nehmen und werden von uns berücksichtigt werden. Es sei wichtig, gemeinsam mit den Behinderten-Gruppierungen und Selbsthilfeorganisationen befriedigende Lösungen zu finden, um einerseits nicht einwilligungsfähige Patienten zu schützen, diese andererseits aber vom medizinischen Fortschritt nicht auszuschließen.
Gatterer wies darauf hin, dass sich die meisten Experten beim heutigen Hearing im Petitionsausschuss zur Menschenrechtskonvention zur Biomedizin als wichtigen europäischen Rahmen, der Mindeststandards vorschreibt, bekannt haben. Die Experten hätten sich dafür ausgesprochen, dass sich Österreich mit dieser Materie weiter auseinandersetzen und die Biomedizinkonvention unterzeichnen sollte.
Gleichzeitig müsse aber weiter gewährleistet sein, dass es strenge Bestimmungen für nicht zustimmungsfähige Patienten wie beispielsweise Kinder, Komapatienten oder geistig Behinderte geben soll. „Die Konvention hält ausdrücklich fest, dass das hohe nationale Schutzniveau aufrechterhalten werden kann“, so die Kärntner Abgeordnete abschließend.