Gatterer: Rasche Ratifikation der Biomedizin-Konvention des Europarates

Einladung an Behindertenorganisationen zu Gesprächen

Edeltraud Gatterer
ÖVP

„Für die ÖVP stellen sich im Zusammenhang mit Biotechnologie und Fortpflanzung drei entscheidende Fragen: Erstens, wer trägt die Verantwortung für künftige Entwicklungen; zweitens, wie definiert sich die Rolle der Frau im Bereich der Präimplantationsdiagnostik und drittens, welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es in der Biotechnologie und Biomedizin, speziell für junge Menschen“, formulierten heute, Freitag, ÖVP-Abg.z.NR und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Edeltraud Gatterer, ÖVP-Wissenschaftssprecherin Abg.z.NR. Gertrude Brinek sowie die geschäftsführende Bundesobfrau der JVP, Silvia Fuhrmann, im Rahmen der Pressekonferenz zum Thema „Gebärmutter als Standortfrage? Drei Aspekte zur Globalisierung der Fortpflanzung: Europarat – PID -Bildung“.

Es gebe täglich neue Meldungen zu den Themen Biotechnologie und Gentechnik. Die Bestellung embryonaler Stammzellen aus dem Katalog oder via Internet sei bereits Realität. „Was früher der Abtreibungstourismus war, ist heute ein Diagnostiktourismus“, sagte Gatterer. Deshalb sei es bedauerlich, dass Österreich zwar allen Formulierungen der Biomedizin-Konvention des Europarates 1997 zugestimmt, diese aber bis dato nicht ratifiziert habe. „Darin enthalten sind Verbote der Diskriminierung im Bereich der Humangenetik, der Geschlechterwahl, der Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken, der intendierenden Intervention in das menschliche Genom und des reproduktiven Klonens von Menschen und Lebewesen“, berichtete Gatterer.

Außerdem gebe es ein Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens, das am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten sei sowie eine Grundsatzentscheidung zur Transplantation von Organen und Geweben menschlicher Herkunft.

Österreich habe in diesen Bereichen „politischen Nachholbedarf“, der Embryonenschutz sei in der heimischen Gesetzgebung zu wenig verankert. Schließlich sei die Konvention bereits von 30 Mitgliedern des Europarates unterzeichnet und von neun Staaten ratifiziert worden. Zwar habe schon im Sommer 1999 der Nationalrat die Bundesregierung unter Viktor Klima ersucht, die Verfassungskonformität der Biomedizin-Konvention zu überprüfen. „Dem wurde damals aber nicht nachgekommen“, kritisierte Gatterer. Aus diesem Grund habe Bundeskanzler Wolfgang Schüssel die Bioethik-Kommission beauftragt, vordringlich die Ratifikation der Biomedizin-Konvention zu diskutieren.

Es sei klar, dass es darum gehe, einen „eindeutigen rechtlichen und politischen Rahmen“ zu schaffen. Die Verantwortung dafür könne klarerweise nur die Politik tragen. Österreich müsse sich daher in die Konvention des Europarates so rasch als möglich einklinken. „Wissenschaftlich entwickelt sich alles so schnell, sodass wir alles daran setzen müssen, diese Konvention zu unterschreiben. Ich räume dabei gleich ein, dass es Vorbehalte der Behindertenorganisationen gegen die Konvention gibt. Ich bin aber sicher, dass wir zu guten Lösungen finden werden und alle Bedenken ausräumen können“, so Gatterer, die an die Betroffenen eine Einladung zu Gesprächen aussprach.

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