Gatterer: Überwältigendes Votum gegen die Euthanasie

Bericht fand Zustimmung der parlamentarischen Versammlung des Europarates

Edeltraud Gatterer
ÖVP

Heute, Freitag, fand die Abstimmung über den ‚Gatterer-Bericht‘ zum „Schutz der Menschenrechte und der Würde Sterbender“ in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg statt. Der von der ÖVP-Abgeordneten Edeltraud Gatterer erarbeitete Bericht wurde mit einer überwältigenden Mehrheit der Mitglieder der parlamentarischen Versammlung angenommen.

Dieser Bericht fordert eine unbedingte Achtung des Artikel 2 der Menschenrechtskonvention (Tötungsverbot) und will die Grundlage für eine völkerrechtliche Anerkennung eines Menschenrechtes auf palliativmedizinische Betreuung (Schmerztherapie, psychische und soziale Begleitung Sterbender) schaffen.

Trotz einer klaren Absage an die Euthanasie sieht der Gatterer-Bericht die Verankerung zum Teil sehr weitreichender Patientenrechte, bis hin zur Möglichkeit der Verweigerung einer nach allem menschlichen Ermessen noch erfolgversprechenden Behandlung, vor. Der Bericht stieß wegen seiner Ausgewogenheit international auf breite Zustimmung.

„So wenig es passieren darf, daß ein Mensch unter unerträglichen Schmerzen stirbt, so wenig darf ein Mensch gegen seinen erklärten Willen weiter therapiert werden. Wir brauchen hier einen Schutz, der in beide Richtungen geht,“ so Gatterer.

In der Tötung auf Verlagen oder der aktiven Sterbehilfe sieht Gatterer keine Lösung: „Der Wunsch eines Patienten zu sterben, begründet in keiner Weise das Recht, getötet zu werden. Hilfe beim Sterben hat mehr zu bieten als Gift.“ In diesem Sinne will sie mit ihrem Bericht die völkerrechtliche Anerkennung eines Menschenrechtes auf umfassende palliative Betreuung Sterbender erreichen, und fordert die 40 Mitgliedsstaaten des Europarates dazu auf, ein solches Recht in ihren nationalen Rechtsordnungen fest zu schreiben. Gleichzeitig mahnt Gatterer, auch die notwendigen finanziellen Ressourcen hierfür zur Verfügung zu stellen.

Der Bericht wird nun dem Ministerrat des Europarates zur Beschlußfassung vorgelegt. Experten gehen davon aus, daß er Grundlage einer europäischen Konvention über die Rechte sterbender sein wird.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.