Gebärdensprache – Resolution verabschiedet

Eine Resolution zur gesetzlichen Anerkennung der Gebärdensprache wurde am 25. Oktober 1999 von den TeilnehmerInnen der 27. Österreichischen Linguistiktagung verabschiedet.

Gebärdensprachdolmetsch im ORF
Ladstätter, Markus

Darin wird die rechtliche Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache und die Absicherung der Sprachenrechte für die sprachliche Minderheit der Gehörlosen und Schwerhörenden gefordert.

Die ca. 10 000 gehörlosen Menschen, die in Österreich leben, stellen eine nicht-ethnische Minderheit dar – ihre Anerkennung als Sprachminderheit kann nicht über das Volksgruppengesetz erfolgen.

Eine Form der Anerkennung ist jedoch unumgänglich, um die sprachlichen Menschenrechte der VerwenderInnen der österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) zu sichern.

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