Bei der Schriftsprache, Lautsprache, lautsprachbegleitenden Gebärden und der Gebärdensprache handelt es sich um gleichberechtigte Kommunikationsformen.
Das betonen alle deutschen Parteien in einem gemeinsamen Entschliessungsantrag zu dem Antrag der Bündnisgrünen „Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und der Gehörlosen-Gemeinschaft“.
In dem Entschließungsantrag, der einstimmig vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung am 6. Mai 1998 angenommen wurde, verlangen die Fraktionen zudem, daß sich der deutsche Bundestag für eine umfassende Förderung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen einsetzt und einen weiteren Ausbau der Frühförderung befürwortet.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, wie die tatsächliche Gleichbehandlung der Kommunikationsform Gebärdensprache – unter Zugrundelegung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom März 1998, nach dem die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache in Deutschland im Rahmen der fachlichen und finanziellen Möglichkeiten weiter umgesetzt werden soll – erreicht werden kann.