Gedenken an die Opfer der oralistischen Bildung

ÖGLB erinnert mit einem Trauerkranz an die Mailänder Resolutionen von 1880

Trauerkranz vor dem Haus des Österr. Gehörlosenbundes
ÖGLB

Helene Jarmer, Präsidentin vom Österreichischen Gehörlosenbund (ÖGLB), gedenkt anlässlich des Jahrestages des Mailänder Kongresses mit einem Trauerkranz an die Opfer der oralistischen Bildung. Der Mailänder Kongress hat vom 6. – 11. September 1880 in Norditalien stattgefunden und ist als „Zweiter internationaler Taubstummen-Lehrer-Kongress“ in die Geschichte eingegangen.

Die damals beschlossenen Resolutionen hatten weitreichende und überwiegend nachteilige Folgen für das soziale Leben gehörloser Menschen weltweit.

Der Mailänder Kongress von 1880 setzte fest, dass in der Spracherziehung gehörloser und hörbeeinträchtigter Kinder die oralistischen Methoden (=strikte Verwendung der Lautsprache) zu bevorzugen ist, während die Gebärdensprachen aus den Bildungsprogrammen für gehörlose Kinder völlig ausgeklammert und bis in die 1980er Jahre in der Erziehung sogar verboten wurden.

Diese Entscheidungen brachten katastrophale Auswirkungen auf das Wissens- und Bildungsniveau gehörloser Menschen mit sich. Erst mit dem 21. Internationalen Kongress zur Bildung und Erziehung Gehörloser (ICED 2010), der heuer in Vancouver stattfand, gab es eine Aufhebung der über ein Jahrhundert andauernden Mailänder Beschlüsse.

„Die Resolutionen des Mailänder Kongresses haben sich über einen langen Zeitraum hinweg unwiederbringlich auf das Leben zahlreicher Gehörloser ausgewirkt. Der Trauerkranz ist eine Geste, die nicht den Schmerz ersetzen kann, der durch die Beschlüsse über all die Jahre hinweg verursacht wurde, aber an die gehörlosen Opfer dieser menschenunwürdigen Bestimmungen gedenkt und an unsere Verantwortung erinnert“, erklärt Helene Jarmer.

Österreich ist seit dem 26. September 2008 mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgefordert, gemäß Art. 24 der Konvention zur Bildung, gehörlosen Kindern das Recht auf Zweisprachigkeit und damit das Erlernen von Gebärdensprachen und die Förderung der sprachlichen Identität einzuräumen.

Weitere Infos zur Vancouver Resolution des ICED 2010 finden Sie auf den Seiten des ÖGLB.

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