Gedenkfeier als Beitrag zur Aufarbeitung der Euthanasie an Menschen mit Behinderung

Jugendliche mit und ohne Behinderung setzen im Parlament ein wichtiges Zeichen: Vergangenheit darf sich nicht wiederholen

Parlament
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Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung und Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Bereichssprecher für Menschen mit Behinderung erachten es als äußerst wichtig, dass die heurige Gedenkfeier im Nationalrat am 3. Mai den Menschen mit Behinderung und Kindern gewidmet ist, die Opfer des Nationalsozialismus wurden.

„Es waren unverzeihliche Verbrechen, die damals an Menschen mit Behinderung verübt worden sind, jenseits der Menschenwürde und der wissenschaftlichen Ethik“, konstatiert Königsberger-Ludwig und betont weiter, dass die Gedenkstätten Spiegelgrund und Hartheim Mahnmale für die damaligen Geschehnisse sind.

Huainigg betont, dass „wir die Uhr nicht zurückdrehen können, aber wir müssen aus der Geschichte lernen, das ist unsere moralische Verpflichtung. Besonders bei den heutigen Diskussionen über die Bewertung von behindertem Leben – besonders am Beginn und am Ende des Lebens – müssen wir wachsam bleiben!“

Besonderer Dank gilt, betonten die beiden Bereichssprecher unisono, den Nationalratspräsidenten Barbara Prammer und Fritz Neugebauer, die sich für den heurigen Themenschwerpunkt eingesetzt haben.

Anknüpfungspunkte bei der Gedenkfeier im Parlament sind das Schloss Hartheim und der Wiener Spiegelgrund, also zwei Euthanasieanstalten des Deutschen Reiches, in denen Kinder mit Behinderung und pflegebedürftige Kinder gequält und ermordet worden sind.

Am Spiegelgrund in Wien war während der „Kinder-Euthanasie“ die zweitgrößte „Kinderfachabteilung“ des Deutschen Reiches angesiedelt. Es fanden etwa 700 bis 800 Euthanasiemorde an intellektuell behinderten Kindern statt. Federführend war der Leiter der Säuglingsabteilung, Heinrich Gross, der dafür nie rechtskräftig verurteilt wurde.

Das Schloss Hartheim im Bezirk Eferding (Oberösterreich) wurde 1940 zu einer Tötungsanstalt im Rahmen des NS-Euthanasieprogramms T4 umgebaut. Zwischen 1940 und 1944 starben hier mehr als 30.000 vorwiegend behinderte Menschen, die von den Nationalsozialisten als „lebensunwert“ klassifiziert worden waren.

Heute dienen sowohl das Schloss Hartheim als auch der Spiegelgrund als Lernstätten mit besuchenswerten Ausstellungen. Königsberger-Ludwig und Huainigg betonen wie wichtig es war, dass behinderte und nichtbehinderte Jugendliche die beiden Gedenkstätten mit ihren Ausstellungen besucht und sich in Schreib- und Medien-Workshops mit der Vergangenheit auseinandergesetzt haben. Die Ergebnisse der Workshops werden am 3. Mai 2012 im Hohen Haus von den Jugendlichen selbst präsentiert.

Es ist ein wichtiges Zeichen, dass nicht nur den Opfern gedacht wird, sondern dass von behinderten und nichtbehinderten Jugendlichen auch ein Faden zur Gegenwart und zum Zusammenleben in Schule, Arbeitswelt und Gesellschaft gezogen wird, unterstreichen die beiden Bereichssprecher unisono.

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