Gefordert: Gleichstellung und nicht Antidiskriminierung!

Verhandlungen um ein österreichisches Behindertengleichstellungsgesetz müssen intensiviert werden, fordert die ÖAR.

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Anlässlich des heutigen Europatages appelliert die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) an die Bundesregierung, die Bemühungen zur Fertigstellung eines österreichischen Bundes -Behindertengleichstellungsgesetzes zu intensivieren.

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR: „Spätestens zu Ende des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung 2003 wurde den Österreicherinnen und Österreichern mit Behinderung ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz versprochen – nun ist es hoch an der Zeit, die Anstrengungen zu verdoppeln und einen zufriedenstellenden Abschluss der Gespräche anzustreben.“

In der Berichterstattung wird immer wieder fälschlicherweise davon gesprochen, dass Menschen mit Behinderungen ein Antidiskriminierungsgesetz fordern würden. Ein Behindertengleichstellungsgesetz geht jedoch eine Stufe weiter als ein Antidiskriminierungsgesetz, weil es über die Diskriminierung hinweg die gleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen einfordert.

Voget abschließend: „Es gilt, Menschen mit Behinderungen nicht mehr länger auszugrenzen und ihnen die selben Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen wie anderen Staatsbürgern auch. Es profitieren alle davon, nicht nur BürgerInnen mit Behinderungen. Auch Menschen mit Behinderungen tragen ganz wesentlich ebenso zum bei!“

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