Gehörlose Menschen werden in Österreich in zentralen Lebensbereichen diskriminiert

Die Erfüllung nachstehender Forderungen könnte zur Gleichstellung gehörloser Menschen beitragen.

gebärdende Hände
ÖGLB

Am 12. Weltkongreß des Weltgehörlosenverbandes, dessen Motto „Vorwärts zu den Menschenrechten“ lautete und der vom 10. bis 15. Juli 1995 in Wien stattfand, wurde festgestellt, daß Österreich, sowohl was die Anerkennung als auch die staatliche Förderung der Gebärdensprache betrifft, de facto auf dem Niveau eines Entwicklungslandes steht.

Die Erfüllung nachstehender Forderungen könnte zur Gleichstellung gehörloser Menschen beitragen:

  • gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache als Muttersprache
  • gesetzliche Anerkennung von gehörlosen Menschen als sprachliche Minderheit
  • Recht auf gleiche Information
  • Recht auf zweisprachige Erziehung gehörloser Kinder
  • kostenlose Bereitstellung von Gebärdendolmetschern
  • Erfüllung der gesetzlich festgelegten Informationspflicht des ORF durch Nachrichten unter Verwendung der Gebärdensprache, der Untertitelung von Informationssendungen (wie z. B. „ORF heute“ oder „Österreich heute“) und der vermehrten Untertitelung von Spielfilmen.
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