Astrid Weidinger

Gehörlose Oberösterreicherin schloss erfolgreich Studium ab

Die mediale Aufmerksamkeit war damals groß. Das Bildungsministerium hat einer gehörlosen Linzerin die Ausbildung zur Lehrerin verweigern wollen. Nun hat sie ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.

Für Astrid Weidinger war es keine einfache Zeit als im Jahr 2003 alle Medien über ihren Berufswunsch berichteten. Grund der Berichterstattung: Das Bildungsministerium wollte verhindern, dass sie als gehörlose Person Lehrerin wird. Bei ihr sei, so das Bildungsministerium in Auslegung der geltenden diskriminierenden österreichischen Gesetze, die „körperliche Eignung“ nicht gegeben. Begründung: Sie ist gehörlos. Sie dürfte nur als außerordentliche Hörerin aufgenommen werden.

Diese Entscheidung des Unterrichtsministeriums gerade im Jahr der Menschen mit Behinderungen (2003) sei ein Schlag ins Gesicht und ein klarer Fall von Diskriminierung. Der Direktor der Pädagogischen Akademie des Bundes in Oberösterreich, Dr. Josef Fragner, sah in der Entscheidung „gerade für den zukünftigen Beruf der Frau, die mit gehörlosen Kindern arbeiten wollte, eine Ungerechtigkeit“. Er half ihr und ermöglichte ihr das Studium als ordentliche Hörerin.

Bildungsministerium jahrelang untätig

Diese Haltung des Bildungsministeriums sorgte u.a. auch deswegen für Aufregung, weil im Rahmen einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst schon im Jahr 1999 klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Ablehnung von behinderten Kandidatinnen und Kandidaten bei der Lehrausbildung eine Diskriminierung sei, wenn diese Ablehnung mit fehlender „körperlicher Eignung“ begründet würde.

Diesbezügliche Untätigkeit kritisierte schon damals die Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes, Mag. Helene Jarmer: „In den vergangen 3 Jahren wurde im BMUK offenbar so gründlich überlegt, dass man vergessen hat, diese skandalöse und massiv diskriminierende Bestimmung tatsächlich zu beseitigen“, schrieb sie in einer Presseaussendung im März 2003.

Die diskriminierende Bestimmung ist – trotz mehrfacher Ankündigung – noch immer nicht geändert worden. Nun soll es aber im Herbst ernst werden und im Rahmen eines Bündelgesetzes (in dem gleich mehrere diskriminierende Bestimmungen im Arbeitsbereich geändert werden) beseitigt werden.

„Mutige Vorreiterrolle“

„Ich gratuliere Astrid Weidinger ganz herzlich zu ihrem persönlichen Erfolg. Ich durfte miterleben wie begeistert die gehörlosen Kinder ihrem Unterricht gefolgt sind, da sie mit ihnen in ihrer Sprache – der Österreichischen Gebärdensprache – kommunizierte. Durch ihre mutige Vorreiterrolle hat sie dazu beigetragen, dass die ‚körperliche Eignung‘ kein Aufnahmekriterium mehr in der Lehrerausbildung sein wird“, zeigt sich der ÖVP-Behindertensprecher, Dr. Franz-Joseph Huainigg, erfreut.

Studium erfolgreich abgeschlossen

Astrid Weidinger hat nun im September 2005 ihr Studium sehr erfolgreich abgeschlossen. Einen Teil ihrer Ausbildung absolvierte sie in Schweden. Sie wird in nächster Zeit an einem Projekt für gehörlose Kinder in Indien mitarbeiten.

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