46. Woche 2025 – Hublift in kleinem Supermarkt auf der Insel Rhodos
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …
Ist die Informationspflicht des ORF auf Hörende beschränkt?
Der Österreichische Gehörlosenbund stellt massive Lücken im neuen ORF-Gesetz fest: Im derzeitigen Entwurf des Gesetzes fehlen jegliche verbindliche Regelungen, die das Recht auf Information auch für Gehörlose und Schwerhörige sichern. „Das neue ORF-Gesetz“, so Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes, „enthält nur eine schwache Formulierung, die zwar zeigt, dass man sich unserer Existenz bewußt ist, die jedoch überhaupt keine Absicherungen darstellt. Unser Recht auf Information wird von diesem Gesetz nicht gesichert.“ Cirka 400.000 österreichische Gehörlose und Schwerhörige werden somit vom ORF marginalisiert und, so Jarmer: „Klare Forderungen wurden bis dato einfach ignoriert.“
Um TV für Gehörlose und Schwerhörige rezipierbar zu machen, müssen entweder Untertitel vorhanden sein oder bei Nachrichtensendungen eine Gebärdensprachdolmetscherin eingeblendet werden. Derzeit gibt es im gesamten TV-Programm des ORF nur ein Sendung wöchentlich, in der eine ÖGS-Dolmetscherin eingeblendet wird (Wochenschau am Sonntag). Der Anteil aller untertitelten Sendungen beträgt nur ca. 170 Stunden (=ca. 10%) monatlich. Alle anderen TV-Angebote des ORF sind für Gehörlose/Schwerhörige überhaupt nicht zugänglich. Der Zugang zu wichtigen politischen Information aber auch Unterhaltung ist daher ausgesprochen beschränkt. Für gehörlose Kinder, die keine Untertitel lesen können, gibt es überhaupt keine Angebote.
Das Fernsehen ist die elementare Informationsquelle für ca. 400.000 gehörlose und schwerhörige Menschen in Österreich, da es das einzige für Gebärdensprachen geeignete, nämlich visuell-bewegte, Medium ist. Weder Printmedien noch Radio eignen sich, um Informationen in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS ) zu übermitteln.
„Der Umgang einer Gesellschaft mit ihren Minderheiten, insbesondere sprachlichen Minderheiten, sagt etwas über ebenjene Gesellschaft und ihre Menschenrechtsstandards aus. Zugang zu grundlegenden Informationen zu haben darf kein Luxus der sprachlichen Mehrheit sein“, so Jarmer. So ist in Österreich auch verfassungsrechtlich festgehalten, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Die Forderungen des Österreichischen Gehörlosenbundes im Detail:
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …