Erhöhung der Studienbeihilfe und Verlängerung der Bezugszeit
Ab dem Wintersemester 2004 wird die monatliche Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen erhöht und die Bezugsdauer verlängert. „Ein Studium zu absolvieren stellt für junge Menschen mit Behinderungen meist eine besondere Herausforderung dar. Deshalb werden ab Herbst 2004 behinderte Studierende im Rahmen der Studienförderung höhere Studienbeihilfen erhalten. Das ist ein weiterer Beitrag zur umfassenden Integration, welche mir ein besonderes Anliegen ist“, erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.
Behinderte Studierende, die eine allgemeine Studienbeihilfe beziehen, können künftig abhängig von der Art der Behinderung eine höhere Studienbeihilfe erhalten und diese länger beziehen. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. September 2004 in Kraft. Folgende Verbesserungen gegenüber der bisherigen Verordnung gelten ab dem Studienjahr 2004/05:
- Bei Bakkalaureatsstudien wird die Bezugsdauer für die Studienbeihilfe auf insgesamt drei Semester über die allgemeine Förderungsdauer hinaus verlängert. Bisher konnten Studierende mit Behinderungen Studienbeihilfe zwei Semester länger beziehen.
- Die Liste der zu berücksichtigenden Behinderungen wurde ausgeweitet. Erhöhte Studienbeihilfe für Behinderte erhalten künftig beispielsweise auch Studierende mit spastischen Lähmungen und hochgradig schwerhörige Studierende mit Cochlearimplantat.
- Die Zuschläge zur allgemeinen Studienbeihilfe wurden um 5% erhöht und können monatlich bis zu € 420,– zusätzlich betragen.
Die Frist zur Beantragung einer Studienbeihilfe beginnt für alle Studierenden am 20. September und endet am 15. Dezember 2004.