Ministerrat beschließt Novelle zum Studienförderungsgesetz
Das Bildungsministerium stellt jährlich 145 Mio. für die Studienförderung zur Verfügung. Rund 34.500 Studierende, das sind 20,3 % aller Studierenden, erhalten eine Studienförderung. „Damit ist sichergestellt, dass jeder, der studieren möchte und die nötigen Voraussetzungen erbringt, auch studieren kann“, erklärte heute Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.
Die Ergebnisse der letzten Studierenden-Sozialerhebung und die laufende Evaluierung haben aber gezeigt, dass für einzelne Studierendengruppen Verbesserungen notwendig sind. „Die heute im Ministerrat beschlossene Novelle des Studienförderungsgesetzes beinhaltet wesentliche Verbesserungen für Studierende. So kann die Förderungsdauer für behinderte Studierende künftig um bis zu 50% der Dauer des Studienabschnitts verlängert werden.