Gehrers Rohrstaberl-Mentalität zeigt sich auch im Bereich der schulischen Integration!

Es geht hier nämlich nicht um ein "soziales Angebot"

Integration:Österreich
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Die beabsichtigte Absegnung der Gesetzesänderung im Bereich der 12. SchOG Novelle, am 6. Juni im Nationalrat, ist nicht nur ein weiter Beweis für die Überforderung der zuständigen Ministerin, sondern zeigt auch ganz deutlich Ihre Unkenntnis im Bereich der sozial-integrativen Unterrichtung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher.

Es geht hier nämlich nicht um ein „soziales Angebot“, im Sinne des räumlichen Beisammenseins, behinderter und nichtbehinderter Menschen, sondern um ein grundsätzlisches Menschenrecht auf Nichtaussonderung und eine humane-kindgerechte Pädagogik.

BM Gehrers geplanter Schritt, die Weiterführung der Integration auf den Bereich der polytechnischen Schulen zu reduzieren, behindert einen besonders erfolgreichen pädagogischen und bildungspoltischen Neuerungsversuch.

Sie beharrt auf diesem Vorhaben auch entgegen Studien, (die sie selbst, aus welchen tieferen Gründen auch immer in Auftrag gegeben hat), die eindeutig die Sinnhaftigkeit dieser schülerzentrierten Pädagogik beweisen und für die gesetzliche Absicherung schulischer Integration an allen weiterführenden allgemein-, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sprechen.

Die „Integrations-Erbschaft“ ist ihr allem Anschein nach zutiefst zuwider und daher hat Frau Bundesminister seit ihrer Amtsperiode keine einzige Maßnahme zur qualitativen Absicherung schulischer Integration eingeleitet, geschweige denn angedacht. Seit bereits acht Jahren besteht die schulische Integration im Regelschulsystem, und so lange existiert auch keine LehreInnenausbildung für den sozial-integrativen Unterricht, da Integration laut Gehrer ja bloß eine weitere pädagogische Methode auf Zeit sei.

Wenn Ihnen sehr geehrte JournalistInnen und RedakteurInnen, das alles zu schwierig sein sollte oder Ihnen alleine beim Wort Behinderung, wie der Fr. BM, die Gänsehaut über den Rücken oder die Träne aus dem Auge läuft, gibt es für Sie speziell den finanziellen Aspekt dieser Misere.

Seit geraumer Zeit fließen sehr viele Gelder vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen in den Bereich der beruflichen Qualifikation behinderter Menschen, die speziell zur Sicherung integrativen Massnahmen Verwendung finden sollten. Es gibt auch einen ministeriellen Auftrag zur Zusammenarbeit an der „Nahtstelle Schule und Beruf“. Zudem muss Österreich einen Beitrag zur EU Richtlinie zur „Umsetzung des Menschenrechts auf Nichtdiskriminierung und gegen Armut“ leisten und Maßnahmen zur beruflichen Integration im 1. Arbeitsmarkt einleiten, will sie nicht ebenfalls die Behindertenmilliarde und die Gelder aus dem EU Programm Equal in den Sand setzen.

Dass dabei die Bundesministerin ihren Amtskollegen und dem Wirtschaftsstandort Österreich keinen großen Dienst erweist, indem sie die beruflichen und sozialen Bildungsmöglichkeiten für behinderte und nichtbehinderte SchülerInnen auf ein Minimum reduziert und somit auch die wirtschaftliche Armutsfalle für behinderte Menschen erhöht, liegt auf der Hand. All die absichtlich versäumten Möglichkeiten werden sich irgendwann als Bumerang für die vorgeblich so sozial-, bildungs- und wirtschaftsorientierte Ministerin zeigen.

Denn Integration ab der 9.Schulstufe nur an den polytechnischen Schulen zu ermöglichen und an allen anderen Schultypen zu verweigern, ist eine klare Diskriminierung! und BM Gehrers aktiver Beitrag zur bildungs-, sozialpolitischen und beruflichen Ausgrenzung behinderter Menschen und zur Steigerung der wirtschaflichen Armutsfalle für behinderte Menschen. (Zur Erinnerung Artikel 7, Absatz 1 der österreichischen Bundesverfassung: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“… am 14.8.1997 in Kraft getreten)

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