Für die Jahre 1998 und 1999 sind - das ergaben Vorgespräche zu den Budgets - jeweils 15 Millionen Schilling vorgesehen.

Im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag der Liberalen betreffend Sicherstellung der Dotierung des „Nationalfonds zur besonderen Hilfe für Behinderte“ gab Sozialministerin Hostasch bekannt, daß im Rahmen eines Budgetüberschreitungsgesetzes für den Fonds 10 Millionen Schilling für 1997 zur Verfügung gestellt werden, da im Bundesvoranschlag 1997 keine ausreichende Dotierung ausgewiesen wurde.
Für die Jahre 1998 und 1999 sind – das ergaben Vorgespräche zu den Budgets – jeweils 15 Millionen Schilling vorgesehen.
Dies führte zur Annahme eines Entschließungsantrages aller fünf Parlamentsparteien, in dem die Bundesregierung ersucht wird, bei der Vorbereitung der Budgets 1998 und 1999 für eine ausreichende Dotierung des Nationalfonds Sorge zu tragen.
Sozialministerin Hostasch (SPÖ) meinte dazu am 10. Juli 1997 im Parlament, sie „strebe an, im Budget 15 Millionen Schilling dafür ansetzen zu können, und ich hoffe, daß die diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Finanzminister erfolgreich sein werden.“ Dies ist aber nach den Erfahrungen bei den Verhandlungen um die Inflationsabgeltung beim Pflegegeld eher fraglich.
Doch hinter den Kulissen ist es ziemlich rund gegangen. Hier – als Hintergrundinformation – ein Auszug der Rede des liberalen Abgeordneten und Antragstellers Kier: „Immer nur scheinheilig so zu tun als ob, aber vorhin den Nationalfonds für die Behinderten auszuräumen, das ist nicht gut! Es ist nicht gut, wenn man nur dann handelt, wenn man dazu getrieben wird. Zuerst wollte man mir einreden, daß ich den Antrag zum Nationalfonds überhaupt zurückziehen soll.
Zuerst sagten Sie: Ziehen Sie doch den Antrag zurück! – Darauf sagte ich: Nein, ich ziehe ihn nicht zurück. Stimmen Sie ihn nieder, wenn Sie ihn nicht wollen. – Darauf sagte Kollegin Reitsamer (SPÖ): Das wäre Ihnen recht, wenn wir gegen die Behinderten stimmen würden!“
Ob die SPÖ den von ihr nicht geliebten (aber jetzt mitgetragenen) Antrag auf Dotierung des Nationalfonds bei den Budgetverhandlungen durchsetzen will – kann mit Recht bezweifelt werden.