Gelungener EU-Bericht Österreichs über Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten

Zum Ende 2021 sollten alle EU-Länder einen Bericht über die Barrierefreiheit der Webseiten öffentlicher Stellen ihres Landes erstellen. Ein Kommentar und Interview von Hubertus Thomasius.

Links 3 rote Kreise die mit dünnen Übergängen verbunden sind, rechts der Text FFG Forschung wirkt.
FFG

Die eingegangenen Berichte sind auf der Webseite Web Accessibility Directive – Monitoring reports gelistet.

Ich habe mir den Bericht aus Österreich angesehen. Er überzeugte mit Klarheit und nicht nur mit guter Gestaltung. Auch eine Version in Leichter Sprache ist beigefügt. Der Bericht hat mich überzeugt, man kann es auch gut machen.

Es interessierte mich sehr, zu erfahren, wie es gelingen kann, die Anforderungen an solch einen Bericht für die EU über das Monitoring von Webseiten so ganzheitlich und inhaltlich ansprechend zu gestalten.

In Österreich wird das Monitoring öffentlicher Webseiten durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) durchgeführt. Bei der FFG gibt es eine eigens dazu gehörige Organisationseinheit Digitale Barrierefreiheit. Die gesetzliche Basis ist das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), was in etwa der BITV in Deutschland entspricht und die deutsche Monitoringstelle ist die Überwachungsstelle des Bundes für Barriefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund).

Ich führte mit der Forschungsfördergesellschaft ein Interview. Die Fragen und Antworten durch die FFG sollen zeigen, wie man solch einen Bericht methodisch und inhaltlich sicher erarbeitet. Die Antworten sprechen für sich.

kobinet: Wie haben Sie die Form der Berichterstattung und die Prüfmethodik entwickelt? Waren das einheitliche Vorgaben durch die EU?

FFG: Die Europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen bzw. der entsprechende Durchführungsbeschluss gibt vor, welche Informationen die Monitoringberichte auf jeden Fall beinhalten müssen.

FFG-Bericht zu Österreichs digitaler Barrierefreiheit Dezember 2021
FFG

Zusätzlich dazu haben wir uns überlegt, wie wir den Bericht interessant für alle unsere Zielgruppen gestalten könnten. Eine Person möchte vielleicht „nur“ auf einen Blick verstehen, was die zentralen Ergebnisse sind. Eine andere Person interessiert sich für Details, die in Tabellen bzw. alternativ in Diagrammen oder in den Prosatexten weiter hinten im Bericht zu finden sind. Wieder eine andere Person möchte wissen, wie sie nun mit den Findings aus diesem Monitoring die eigene Website barrierefreier gestalten kann.

Der Monitoringbericht ist ein Mosaikstein unserer Arbeit, mit der wir die digitale Barrierefreiheit in Österreich vorantreiben und öffentliche Stellen und User:innen unterstützen wollen. Deshalb war es uns wichtig, den Bericht so zu gestalten, dass möglichst viele Personengruppen etwas daraus mitnehmen können.

Die Prüfmethodik ist – wie die Form der Berichterstattung – auch zum Teil von der EU vorgegeben, zum Teil war aber auch Interpretationsspielraum da.

kobinet: Hat die FFG externe Berater:innen, wie beispielsweise Herrn Prof. Miesenberger, der im Bericht zu Prüfmethoden als Experte zitiert wird, ständig?

FFG: Ja, bereits seit 2019 – seit die FFG vom Bund mit den Aufgaben in Zusammenhang mit der Umsetzung der EU Richtlinie betraut wurde – begleitet uns Prof. Klaus Miesenberger und sein Team bei unserer Tätigkeit. Das ist für uns sehr wertvoll. Aber auch mit W3C und Mitgliedern des Vereins Accessible Media waren wir in der Vergangenheit regelmäßig in Kontakt. Aus diesen Treffen nehmen wir immer sehr viel mit.

kobinet: Wie ist es Ihnen gelungen, Betroffene in eigener Sache einzubeziehen? Wie sind die Experten in eigener Sache beratend und methodisch wirksam geworden?

FFG: Einer der ersten Wege, am Anfang unserer Tätigkeit, war der zum Österreichischen Behindertenrat, zur Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und zum Verein BIZEPS. Mit diesen Einrichtungen haben wir immer wieder die Möglichkeit, über unsere Arbeit zu sprechen und uns auszutauschen.

Insbesondere Klaus Höckner von der Hilfsgemeinschaft steht uns dankenswerterweise immer wieder beratend zur Seite. Zudem bekommen wir vom Behindertenrat und BIZEPS immer wieder Infos (mindestens einmal pro Jahr), welche URLs und mobile Anwendungen besonders stark von Menschen mit Behinderungen genützt werden. Für diese URLs machen wir dann im Rahmen unseres Monitorings Barrierefreiheitschecks.

kobinet: Inwieweit können sich die Überwachungsstellen der Länder Deutschland- Österreich-Schweiz (also auch ein D_A_CH, wie bei IAAP) abstimmen, um für die EU einen möglichst einheitlich gestalteten Bericht darzulegen, der dann wiederum der EU vergleichbare Werte gibt?

FFG: Auf Initiative der deutschen Monitoringstelle haben wir regelmäßige DACH-Austauschtreffen. Das ist eine sehr gute Sache, da lernen wir viel voneinander und ich denke das führt dann auch dazu, dass man – wo möglich – ähnliche Vorgehensweisen entwickelt.

kobinet: Aus Ihrem Bericht ersehe ich, dass Sie mehr Wert auf qualitativ gesicherte Angaben legen statt auf Massenuntersuchungen mit mangelnder Prüftiefe. Steht das nicht im Widerspruch zu den Erwartungen der Politik, positive und viele Zahlen zu haben?

FFG: Wir gehen bei der Methodik nach den Vorgaben der EU-Richtlinie vor und berichten die Monitoring-Ergebnisse laut Vorgabe der Richtlinie. Es wurde an uns nicht die Erwartung herangetragen, positive und viele Zahlen zu haben. Unser Auftrag ist es, die Digitale Barrierefreiheit in Österreich voranzutreiben und unsere Aufgaben im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie bzw. des Österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetzes zu erfüllen.

kobinet: Wie sichern Sie die Zuverlässigkeit der Daten, besonders, wenn FFG nicht selbst prüft?

FFG: Das ist ein wichtiges Thema. Wir arbeiten mit Agenturen zusammen, die in unserem Auftrag die Monitoringchecks durchführen. Wir haben eine sehr ausführliche Leistungsbeschreibung verfasst, die wir auch laufend weiterentwickeln, um die Agenturen gut briefen zu können. Um die geforderte Qualität der Barrierefreiheits-Reports überprüfen und garantieren zu können, werden stichprobenartig einzelne Reports von der FFG mit Unterstützung des Teams rund um Prof. Miesenberger gecheckt.

Sollten einzelne Punkte beanstandet werden, werden die Agenturen aufgefordert, diese zu beheben und korrigierte Reports zu übermitteln. Wir gehen bei der stichprobenartigen Überprüfung nach festgelegten Regeln vor – das hat sich in der Vergangenheit bewährt.

kobinet: Sie haben auch in Leichter Sprache veröffentlicht. Was macht Ihr ganzheitliches Betrachten der Barrierefreiheit aus?

FFG: Es gibt 10 Aussagen bezüglich Funktionalität, die auf unterschiedliche Barrierefreiheitserfordernisse der Nutzer:innen abzielen, auf die wir uns auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit barrierefreiem Web konzentrieren. Diese Aussagen zur Funktionalität umfassen beispielsweise „Nutzung ohne Sehvermögen“, „Nutzung mit eingeschränkter Reichweite“, „Nutzung ohne Farbwahrnehmung“ und „Nutzung mit kognitiven Einschränkungen“ etc.

Alle diese Barrierefreiheitserfordernisse stehen im Fokus unserer täglichen Arbeit. Die Nutzer:innengruppe der Menschen mit kognitiven Einschränkungen profitiert von Inhalten in leichter Sprachen und deshalb haben wir uns entschieden, die Zusammenfassung des Berichts entsprechend erstellen zu lassen.

kobinet: Vielen Dank für diese umfassenden Informationen. Sie sind eine Bereicherung für alle, die am Monitoring der Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen beteiligt sind.

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