Die ÖVP präsentierte ihre Positionen, die sie mit der Enquete-Kommission umgesetzt sehen will. Die Reaktionen der anderen Parteien auf diese Vorgangsweise sind ablehnend. Ein Kommentar.
Der Hauptausschuss im Parlament beschloss am 24. Juni 2014 einstimmig die Einsetzung der Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ und rief die Zivilgesellschaft auf, sich an dieser Diskussion aktiv zu beteiligen. (Die BIZEPS-Stellungnahme wurde am 4. September 2014 ans Parlament geschickt.)
ÖVP-Frühstart?
Im ÖVP-Parlamentsklub fand am 5. September 2014 eine hochkarätig besetzte Pressekonferenz statt, an der neben dem ÖVP-Behindertensprecher Huainigg, der ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl und sogar der ÖVP-Klubobmann Lopatka der Öffentlichkeit erklärten, welche Positionen die ÖVP eingenommen hat: „Es braucht entsprechende Schutzbestimmungen zur Würde des Menschen, im Besonderen im Zusammenhang mit der Tötung auf Verlangen in unserer Verfassung.“
ÖVP-Vorstoß rundweg abgelehnt
„Dass die ÖVP – noch bevor eine einzige Expertenmeinung in der Kommission gehört wurde – das Endergebnis quasi vorwegnehmen will, ist eigenartig und widerspricht dem Sinn einer Enquete-Kommission“, so SPÖ-Justizsprecher Jarolim und SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung Königsberger-Ludwig in einer Replik.
„Verwunderlich“ ist für Jarolim auch „die Vehemenz, mit der die ÖVP die verfassungsrechtliche Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen betreibt“. Schon jetzt ist Tötung auf Verlangen im Strafgesetzbuch verankert. „Auch keine andere Bestimmung des Strafgesetzes ist im Verfassungsrang – es ist sachlich also überhaupt nicht notwendig“, erläutert Jarolim.
Die Grünen lehnen die Festschreibung eines Verbots der Sterbehilfe („Verbot des Tötens auf Verlangen“) in der Verfassung ebenfalls ab. „Die derzeitige Gesetzeslage, die sowohl aktive Sterbehilfe als auch assistierten Suizid in Österreich verbietet, ist ausreichend“, hält deren Gesundheitssprecherin, Eva Mückstein, fest.
Ähnlich Gerald Loacker (NEOS) in der Wiener Zeitung: „Warum sollen wir etwas in die Verfassung aufnehmen, wenn sich dadurch nichts ändert?“
Positionen nicht vor der Diskussion einbetonieren
Es ist wirklich unverständlich, was die ÖVP mit diesem Vorstoß bewirken wollte. Eine Festlegung VOR der Diskussion im Parlament ist weder sinnvoll noch realistisch.
Bis 15. September 2014 besteht für die Zivilgesellschaft noch die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Danach wird die Diskussion im Parlament im Oktober im Rahmen der Enquete starten. Parteigeplänkel im Vorfeld sollte besser unterbleiben.