Am 14. Jänner 2014 endete die Begutachtungsfrist. Rund 40 - teilweise sehr kritische - schriftliche Stellungnahmen sind bei der zuständigen Sozialabteilung des Landes eingelangt.
Eine ziemlich umfangreiche Überarbeitung des Steiermärkischen Behindertengesetzes war dieser Tage in Begutachtung.
Einer der Gründe für die geplante Novellierung war der Bericht „des Bundesrechnungshofes zum Thema ‚Sozialabteilung der Landesregierung Steiermark und Bundessozialamt – Koordination und Parallelität‘ aus dem Jahr 2012“, ist dem Begutachtungstext zu entnehmen. (BIZEPS berichtete über den damaligen Rechungshofbericht ausführlich.)
Wichtige Punkte der Stellungnahmen
Im Rahmen der rund 40 Stellungnahmen wird ausführlich auf die geplante und anscheinend unkoordinierte Aufgabenentflechtung im Bereich Arbeit/Beschäftigung eingegangen.
Auf diesen Punkt verwies auch BIZEPS in seiner Stellungnahme zur vorgelegten Novelle: „Es erschließt sich aus diesem Novellen-Entwurf nicht vollständig, wie ein geordneter Übergang geplant ist. Ein ungeordneter Rückzug aus einem viele Jahre übernommenen Verantwortungsbereich, ohne ausführliche Gespräche und Vereinbarungen mit den neuen Verantwortungsträgern auf Bundesebene (BMASK bzw. Bundessozialamt), würde zulasten der Projektträger und den betroffenen Personen gehen und muss daher unbedingt vermieden werden.„
Im Rahmen der Novelle plant das Land Steiermark auch einen Monitoringausschuss zu installieren. Dieses Vorhaben wird in der BIZEPS-Stellungnahme ausdrücklich begrüßt und gleichzeitig festgehalten, welche Änderungen zur Einhaltung der UN-Konvention sowie der im September 2013 übersandten Handlungsempfehlungen der UN-Staatenprüfung Österreichs notwendig sind.