Geplante Verschärfung in NÖ dramatisch für Menschen mit Behinderungen

Grüne: Entlohnung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen muss den realen Lebenskosten angepasst werden

Helene Jarmer
GRÜNE

Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht erwerbsfähig sind, und keine oder nur eine geringe Pension beziehen, sind auf die Mindestsicherung angewiesen.

Ebenso Menschen, die in sogenannten „Geschützten Werkstätten“ arbeiten und lediglich ein Taschengeld beziehen. Die geplanten Änderungen im niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG) würden für Menschen mit Behinderungen dramatische finanzielle Auswirkungen haben.

„Die Anrechnung von Wohnbeihilfe bzw. Wohnzuschuss auf die Mindestsicherung kann bedeuten, dass Menschen mit Behinderungen wieder in Behindertenheime ziehen müssen“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer. „Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die eindeutig die freie Wahl des Wohnortes für Menschen mit Behinderungen vorsieht.“

Damit Menschen mit Behinderungen erst gar nicht in die Situation kommen, Mindestsicherung beziehen zu müssen, sind weitere Anstrengungen notwendig, um diese Personengruppe in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

„Auch Menschen mit Behinderung, die in sogenannten ‚Geschützten Werkstätten‘ arbeiten, müssen endlich einen gerechten Lohn für ihre Arbeit bekommen, damit sie aus eigener Kraft ihre Lebenshaltungskosten bestreiten können. Die derzeitige Taschengeldregelung ist diskriminierend und macht Menschen von Sozialleistungen abhängig“, betont Jarmer. 

Laut Sozialbericht ist die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit Behinderungen mit 20 Prozent fast doppelt so hoch wie jene von nichtbehinderten Menschen.

„Ich appelliere daher an die Abgeordneten im Niederösterreichischen Landtag, diese Verschlechterungen nicht zu beschließen“, sagt Jarmer.

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