Geräuschlose Elektro- und Hybridfahrzeuge: Eine tödliche Bedrohung

Stellen Sie sich vor, Sie können nicht sehen. Sie sind auf der Straße. Keine Straßenbeleuchtung und keine Autoscheinwerfer leuchten für Sie. Angestrengt lauschen Sie in die Dunkelheit. Sie versuchen, Geräusche zu unterscheiden.

Elektrofahrzeug an Elektrotankstelle
BIZEPS

Plötzlich ein Summen, ein ganz leises, ganz knapp neben Ihnen! Mit einem gewaltigen Schlag werden Sie zu Boden geschleudert!

Wenn Politik und Gesetzgeber nicht bald eingreifen, wird das kein Einzelfall sein, sondern etwas zukünftig ganz Alltägliches!

Die geräuschlosen Elektro- und Hybridfahrzeuge stellen für blinde und sehbehinderte Menschen eine tödliche Gefahr dar. Sie können erst gehört werden, wenn sie so nah sind, dass ein Ausweichen unmöglich ist!

Während es aus Sicherheitsgründen völlig undenkbar wäre, ein unsichtbares Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, sind die geräuschlosen bereits auf unseren Straßen unterwegs.

Für blinde Menschen sind unhörbare Fahrzeuge genauso nicht wahrnehmbar, wie unsichtbare es für Sehende wären.

Seit Jahren fordern die österreichischen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen vergeblich ein verpflichtendes Fahrgeräusch als Zulassungskriterium. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) unterstützt dieses Anliegen nicht. Ein derartiges System laufe der Grundidee der Reduktion der von Kraftfahrzeugen verursachten Lärmbelastung entgegen.

Sind all diese Menschen wirklich Bürger 2. Klasse, deren Leben leichtfertig gefährdet werden darf?

Kinder und ältere Menschen, auch ohne Sehbehinderung, hatten schon bisher oft Schwierigkeiten, die Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig wahrzunehmen. Wenn die gut hörbaren Motorgeräusche wegfallen, tragen sie ebenfalls ein viel höheres Unfallrisiko.

Verordnungsentwurf der Kommission

Auf EU-Ebene wird an einer europaweiten Verordnung zur Lärmreduktion von Kraftfahrzeugen gearbeitet. Im Verordnungsentwurf der Kommission heißt es, der Einbau eines akustischen Warnsystems bei Elektro- und Hybridfahrzeugen soll der Industrie auf freiwilliger Basis überlassen werden. Das europäische Parlament befürwortet zwar einen verpflichtenden Einbau, das Warnsignal soll aber vom Fahrer jederzeit abschaltbar und generell nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20km/h in Betrieb sein.

Blinde und sehbehinderte Menschen begrüßen grundsätzlich eine Lärmreduktion, da sie bei der Orientierung auf das Gehör angewiesen sind. Aus Sicherheitsgründen müssen Fahrzeuge aber unbedingt hörbar und damit auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein!

In der Charta der Grundrechte der europäischen Union ist Diskriminierung behinderter Menschen ebenso untersagt wie in der österreichischen Verfassung. Mit der UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen so zu verändern, dass Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden!

Derzeit geht die Veränderung aber in die entgegengesetzte Richtung!

Aus diesem Grund fordern wir die neue Bundesregierung dringend auf, alle Hebel in Bewegung zu setzen und schnellstens ein gut hörbares akustisches Warnsignal für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Österreich einzuführen und auf EU Ebene mit allen Mitteln zu unterstützen!

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