Gericht bestätigt Diskriminierung durch Plachutta Wollzeile (nicht rechtskräftig)

Barrierefreie Sanitäreinrichtung untrennbar mit gastronomischen Angebot verbunden

Gerichtsurteil - Hammer
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ÖZIV Burgenland Präsident Hans-Jürgen Groß führte ein Zivilgerichtsverfahren gegen die bekannte Gastronomiekette Mario Plachutta Ges.m.b.H.

Grund war eine nicht vorhandene barrierefreie Sanitäranlage im Restaurant Wollzeile. Der immaterielle Schadenersatz wurde mit € 1000,- beziffert. Die rechtliche Basis dafür legte das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG).

Das Bezirksgericht Döbling erkannte mit Urteil vom 10.01.2022, dass laut § 5 Abs. 2 BGSTG eine mittelbare Diskriminierung vorliegt und ein immaterieller Schadenersatz von € 1000,- als angemessen anzusehen ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wird Mario Plachutta nun reagieren und ein barrierefreies WC in seinem gehobenen Restaurant in der Wollzeile einbauen? Wie sieht es mit anderen Restaurants aus?

Hans-Jürgen Groß meint:

Es ist ein guter Tag für die Barrierefreiheit und ein wichtiger Tag dafür, dass auch Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstverständliches Angebot, wie eine Toilette haben dürfen.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG) gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einfordern zu können. Ich werde den Weg der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und insbesondere der Barrierefreiheit konsequent weiterverfolgen.

Wenn es nicht mal ein Klo für alle überall gibt, wie kann man da auch nur ansatzweise denken, dass in Österreich eh alles in Ordnung ist! Diskriminierungen für Menschen mit Behinderungen stehen auf der Tagesordnung und müssen endlich beseitigt werden.

Das kann nur mit einer nachhaltigen, politischen Verankerung passieren. Für ernstgemeinte Inklusion in Österreich braucht es endlich ein eigenes Staatssekretariat für Menschen mit Behinderungen!

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2 Kommentare

  • Ich bin froh, dass eine derartige Entscheidung vom Gericht getroffen wird. Meine Hoffnung ist, dass es eine Beispielwirkung für alle anderen Gastronomen hat. Weiters erwarte ich diese Entscheidung als Musterentscheid für alle Gastronomiebetriebe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

  • Beim Plachutta Hietzing gibts zwar ein barrierefreies Klo, dafür kommt man ins Lokal nur über geschätzte 8 oder 10 Stufen …