Gerichtsurteil macht deutlich: Barrierefreiheit ist kein Extra, sondern ein Recht

Weil ein Restaurant keine barrierefreien WC-Anlagen bereitstellte, musste ein Paar sein geplantes Abendessen absagen. Nun hat das Wiener Landesgericht bestätigt: Der Rollstuhlnutzer und seine Ehefrau wurden diskriminiert und erhalten Schadenersatz.

Urteil Gericht aus Österreich
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Ein Urteil, das weit über den Einzelfall hinausweist. Für den Klagsverband ist das Urteil richtungsweisend: Barrierefreiheit sei kein freiwilliges Zusatzangebot, sondern eine gesetzliche Pflicht.

„Wer wegen drei Stufen ein romantisches Abendessen absagen muss, wird nicht einfach nur behindert – er wird ausgeschlossen“, betont Theresa Hammer vom Klagsverband gegenüber BIZEPS: „Diese Ausgrenzung trifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ihre Partner:innen, Freund:innen und Familien. Barrierefreiheit bedeutet, dass niemand außen vor bleibt. Und genau das muss endlich selbstverständlich sein.“

Auch Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS und Gründsmitglied des Klagsverbands, begrüßt das Urteil ausdrücklich: „Es ist wichtig, dass solche Entscheidungen endlich auch in Österreich getroffen werden. Nur so wird klar, dass fehlende Barrierefreiheit nicht länger ignoriert werden darf. Es reicht nicht nur Gleichstellungsrechte in Gesetzen zu haben, man muss sie auch nutzen.“

Kläger Hans-Jürgen Groß, Präsident des ÖZIV Burgenland, beschreibt die persönliche Belastung durch das Verfahren: „Das Schlimmste war, dass man mir vorgeworfen hat, ein Gratisessen erschleichen zu wollen. Im Verfahren selbst habe ich mich sehr unwohl gefühlt, denn meine Frau war mittendrin und wir haben gefühlt nur über meine Behinderung gesprochen. Ich fühlte mich als Mann herabgewürdigt. Auch meine Frau war dadurch stark belastet. Wir halten zusammen, aber es wird wohl keinen Jahrestag geben, an dem wir nicht daran denken – und leider nicht nur an diesem einen Tag.“

Das Urteil macht deutlich, dass auch Angehörige ein Recht auf Teilhabe und Schutz vor Ausgrenzung haben. Theresa Hammer stellt klar: „Barrierefreiheit ist eine gesetzliche Verpflichtung. Wer sie ignoriert, verletzt Grundrechte.“

Siehe: Klagsverband, Ö1-Morgenjournal, ORF-Wien, Kleine Zeitung, Vienna.at, help.orf.at, DerStandard, Kurier, Puls24, OÖN, NÖN, vol.at, oe24, DiePresse, Kleine Zeitung, Salzburger Nachrichten, BVZ, HEUTE, Gastro.news

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Ein Kommentar

  • Mich würde interessieren, was es mit den laut Lokal immer schon vorhandenen barrierefreien Toilettenräumen auf sich hat. Nicht vorhanden? Zu weit weg? Unbrauchbar?