Gericht entschied: Ans Bett festbinden ist verboten

Nach Eilentscheidung des Freiburger Amtsgerichts muss der Sozialhilfeträger Alternative finanzieren.

Gerichtsurteil - Hammer
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„Eine schwerst pflegebedürftige 80-Jährige darf nicht länger nachts in ihrem Bett festgebunden werden. Das hat das Freiburger Sozialgericht entschieden“, ist der Homepage der „Badischen-Zeitung“ zu entnehmen.

Diese Entscheidung des Freiburger Sozialgerichts werten Experten als „Highlight der Rechtsprechung“, so die Badische Zeitung weiter.

Die Anwaltskanzlei „Sozialrecht in Freiburg“ begrüßt den Gerichtsentscheid und verweist auf die Begründung: Die nächtliche Fixierung, so das Gericht, wäre ein zu gravierender Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf eine menschenwürdige Existenz.

Welche Auswirkung der Entscheid nun für jene tausenden Menschen in Deutschland hat, die täglich eingesperrt bzw. festgebunden werden, ist noch unklar.

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