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Gericht stärkt Rechte von Menschen mit Assistenzhunden
15.04.2025, 6:22 Uhr
BIZEPS
2 Kommentare
Ein österreichisches Gericht hat kürzlich entschieden, dass ein Hotel einer Frau mit Assistenzhund den Zutritt nicht verweigern darf.
Freunde der Assistenzhunde Europas
Mit Unterstützung des Klagsverbands konnte eine behinderte Frau, die auf einen Assistenzhund angewiesen ist, vor Gericht erfolgreich klagen.
Eine Frau wollte mit ihrem Assistenzhund einen Gesundheitsurlaub buchen, wurde jedoch von mehreren Hotels abgelehnt. Diese beriefen sich auf allgemeine Regeln, wonach Tiere etwa Restaurants oder Wellnessbereiche nicht betreten dürfen.
Das Gericht stellte klar
Solche Vorschriften dürfen Menschen mit Assistenzhunden nicht benachteiligen. Die Klägerin empfand die Ablehnung als demütigend und erhielt 800 Euro Schadenersatz. Das rechtskräftige Urteil gilt laut Klagsverband als richtungsweisend. Rund 560 Menschen in Österreich sind derzeit auf einen Assistenzhund angewiesen. Jährlich werden etwa 60 bis 65 Hunde neu ausgebildet.
„Mit dem Urteil wird klargestellt, dass Assistenzhunde ihre Halter:innen überall hinbegleiten dürfen, denn sie sind für eine selbständige Lebensführung auf diese Unterstützung angewiesen. Allgemeine Haustierverbote dürfen nicht für Assistenzhunde gelten. Assistenzhunde dürfen auch in das Restaurant oder einen Wellnessbereich eines Hotels. Das Urteil entkräftet auch das häufige Argument, dass es hier hygienische Bedenken gibt“, erklärt Lisa Schrammel, Juristin des Klagsverbands, gegenüber BIZEPS.
Sie betont, dass das Gericht erstmals festgehalten hat, dass Assistenzhunde ihre Halter:innen in Hotels uneingeschränkt begleiten dürfen – auch in Bereiche wie Restaurants oder Therapiezonen. Assistenzhunde seien keine Haustiere, sondern anerkannte Hilfsmittel, ähnlich wie Blindenstöcke oder Rollstühle.
Die Wirtschaftskammer und das Wirtschaftsministerium haben schon 2009 in einem Leitfaden das Mitführen von Assistenzhunden in Hotels ausdrücklich erlaubt.
Ausreden wie „potentiellen Allergie oder Phobie“
Auch die hygienischen Bedenken der Hotels konnte das Gericht nicht überzeugen. Gloria Petrovics vom Verein „Freunde der Assistenzhunde Europas“ weist darauf hin, dass Diskriminierungen wie diese keine Einzelfälle seien.
Gloria Petrovics
Nur allzu oft wird von Besitzern von Einrichtungen aller Art (Geschäfte, Krankenhäuser und Arztpraxen, Rehazentren, Fitnesstudios, Veranstaltungsstätten) mit der „potentiellen Allergie oder Phobie“ anderer Nutzer argumentiert.
Dieses Urteil wird hoffentlich dazu beitragen, dass die diskriminierende Zurückweisung von Assistenzhundeteams mittels solcher Ausreden endgültig der Geschichte angehören.
BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben ist Gründungsmitglied des Klagsverbands und begrüßt das Urteil ebenfalls ausdrücklich. Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS, betont: „Das Urteil stellt sicher, dass Menschen mit Assistenzhunden in Zukunft überall den gleichen Zugang zu Hotels und öffentlichen Einrichtungen haben wie andere Gäste.“
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Na endlich auch für Assistenzhunde, nicht nur Blindenführhunde, hoffentlich nimmt Deutschland sich auch ein Beispiel daran,wenngleich 800€ für Wellnesshotels recht wenig Entschädigung ist. Wird man sehen,ob es nun leichter wird,hoffen kann man ja mal! Der Sommer und Ostern können nun kommen!
Herzliche Gratulation an den Klagsverband.
Hotels sind manchmal Thema und das nach 10 Jahren rechtlicher Bestimmungen für Assistenzhunde.
Ich habe auch schon einige Schlichtungen gemacht. Erfolgreich. Klagen mussten wir noch nicht. Aber gut dass es den Klagsverband gibt.
A.Roemer,
15.04.2025, 12:30
Na endlich auch für Assistenzhunde, nicht nur Blindenführhunde, hoffentlich nimmt Deutschland sich auch ein Beispiel daran,wenngleich 800€ für Wellnesshotels recht wenig Entschädigung ist. Wird man sehen,ob es nun leichter wird,hoffen kann man ja mal! Der Sommer und Ostern können nun kommen!
Christine Utrata,
15.04.2025, 11:23
Herzliche Gratulation an den Klagsverband.
Hotels sind manchmal Thema und das nach 10 Jahren rechtlicher Bestimmungen für Assistenzhunde.
Ich habe auch schon einige Schlichtungen gemacht. Erfolgreich. Klagen mussten wir noch nicht. Aber gut dass es den Klagsverband gibt.