Lange hat es gedauert. Schlussendlich hat die Schweiz am 15. April 2014 in New York die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.
Wir berichten schon vor einigen Tagen von dem bevorstehenden Ereignis in New York, um das in der Schweiz lange und intensiv gerungen wurde.
Nun ist auch der letzte Schritt geschafft und die Konvention wird damit in der Schweiz in 30 Tagen in Kraft treten.
Bei dem Festakt waren für die Schweiz Nationalrat Christian Lohr und Pierre Margot-Cattin (Präsident des Gleichstellungsrats Égalité Handicap) anwesend.
Für die Schweizer Organisation Procap ist dies „ein Meilenstein in der Behinderten-Gleichstellungspolitik, dem nun Taten folgen müssen“.
Pflicht, die Absicht zu beweisen
„Mit der Begründung, man wolle nur jene internationalen Abkommen unterzeichnen, die man auch vollumfänglich umzusetzen gewillt ist, hat die Schweiz lange zugewartet“, verweist auch Peter Wehrli vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich auf BIZEPS-Anfrage auf die jahrelange Diskussion.
Jetzt, da die Schweiz aber die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen endlich unterzeichnet hat, „steht sie umso mehr in der Pflicht, diese Absicht zu beweisen“.
Auch die nächsten notwendigen Schritte sind seiner Meinung nach schon klar. „Wir erwarten, dass unsere Regierung jetzt sehr schnell, gemeinsam mit uns Betroffenen, einen nationalen Umsetzungsplan erarbeiten wird“, hält Wehrli abschließend im BIZEPS-Interview fest.