Stubenvoll: Benachteiligte Jugendliche sind die Leidtragenden
„Benachteiligte Jugendliche, die sich für eine Teilqualifizierung entscheiden, sind die Leidtragenden des aktuellen Begutachtungsentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft für das Gesetz über die integrative Berufsausbildung“, betonte heute die zweite Wiener Landtagspräsidentin und Vorsitzende der Behindertenkommission des Wiener Gemeinderates, Prof. Erika Stubenvoll. „Grund dafür ist eine Forderung seitens des Bildungsministeriums, die zur Streichung der Berufsschulpflicht im Rahmen der Teilausbildung geführt hat.“
Der ursprüngliche Entwurf von Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer sah vor, die bisherige Vorlehre ohne Abschluss durch die „integrative Berufsausbildung“ zu ersetzen: „Diese sollte den Jugendlichen entweder eine Lehrausbildung mit regulärem Abschluss oder eine Teilausbildung verbunden mit dem Besuch der Berufsschule ermöglichen“, so Stubenvoll. Ohne die zusätzliche berufsbezogene Ausbildung und Allgemeinbildung seien benachteiligte Jugendliche zusätzlichen Diskriminierungen ausgesetzt, die eine erfolgreiche Integration verhindern.
„Das sinnvolle Konzept der integrativen Berufsausbildung wird durch den Wegfall der Berufsschulpflicht im Rahmen der Teilqualifizierung untergraben und führt zu neuen Nachteilen für ohnehin schon benachteiligte Jugendliche“, befürchtet Erika Stubenvoll.
Im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung, das zur Vermeidung von Intoleranz und Barrieren beitragen soll, seien Regelungen, die zu neuen Diskriminierungen führen, fehl am Platz.
„Gerade die selbstbestimmte Zukunft junger Menschen mit Behinderung erfordert besondere Aufmerksamkeit. Die Stadt Wien hat in Zusammenarbeit mit den vielen privaten Trägerorganisationen zahlreiche integrative Ausbildungsmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche entwickelt, die jungen Menschen Zukunft geben. Diese Erfolge dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“