Gesetzesnovellen zur Pflegereform gehen bereits in Begutachtung

Rauch: „Verbesserungen müssen noch in diesem Jahr spürbar werden“

Johannes Rauch
Land Vorarlberg

Knapp drei Wochen nach der Präsentation der Pflegereform gehen bereits wichtige Gesetzesnovellen in Begutachtung. Sie sehen unter anderem einen Gehaltsbonus für Pflegekräfte und finanzielle Unterstützung für Auszubildende vor.

„Die Mitarbeiter:innen in der Pflege haben lange auf diese Reform gewartet. Mein Ziel ist es, dass echte Verbesserungen noch in diesem Jahr für die in der Pflege Tätigen spürbar werden“, betont der für Pflege verantwortliche Sozialminister Johannes Rauch.

Bis zum Jahr 2030 werden etwa 76.000 Pflege- und Betreuungspersonen fehlen. So lautet die Pflegepersonal-Bedarfsprognose der Gesundheit Österreich GmbH aus dem Jahr 2019. Die Bundesregierung hat daher Mitte Mai eine umfassende Pflegereform präsentiert.

„Damit setzen wir erste große Schritte, um bestehendes Personal zu halten und die Ausbildung zu Pflege- und Betreuungsberufen attraktiver zu machen“, sagt Rauch. Um die angekündigten Maßnahmen so rasch wie möglich umzusetzen, benötigt es zahlreiche gesetzliche Änderungen. Diese gehen nun, nicht einmal drei Wochen nach der Präsentation, in Begutachtung.

Für Pflegekräfte in einem Anstellungsverhältnis ist das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz besonders wichtig, mit dem die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung eines Gehaltsbonus geschaffen wird. Die Regierung stellt dafür insgesamt 520 Millionen Euro zur Verfügung. Das ermöglicht eine Erhöhung von durchschnittlich einem Monatsgehalt pro Mitarbeiter:in.

In Begutachtung geht auch das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz. Damit sollen Auszubildende künftig österreichweit mindestens 600 Euro pro Praktikumsmonat beziehungsweise pro Monat als finanzielle Unterstützung erhalten.

Zahlreiche weitere Novellen, unter anderem des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder des Bundespflegegeldgesetzes, bringen unter anderem Kompetenzerweiterungen für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, den Erschwerniszuschlag oder den Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld.

Sozialminister Johannes Rauch hofft, dass die Beschlüsse zu den einzelnen Gesetzen noch vor dem Sommer gefasst werden: „Es ist mir wichtig, entscheidende Verbesserungen möglichst rasch auf den Weg zu bringen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Mitarbeiter:innen. Nur so kann es uns gelingen, möglichst viele Pflegekräfte weiter im Beruf zu halten.“

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