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Gesetzesreform beschneidet deutsches Behindertengleichstellungsgesetz

Die geplante Föderalismusreform könnte einige hart erkämpften Errungenschaften des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2002 zunichte machen.

Am Freitag den 10. März 2006 wird die so genannte Föderalismusreform (offiziell: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes) im Bundestag in erster Lesung beraten.

Geplant ist unter anderem die Abschaffung des Gaststättengesetzes. Das Behindertengleichstellungsgesetz änderte mit Artikel 41 das Gaststättengesetz und schrieb Barrierefreiheit bei Neu- und wesentlichen Umbauten vor. Dies sollen die Bundesländer in Zukunft selber regeln können.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wandte sich gegen die Abschaffung des Gesetzes: „Das Gaststättengesetz muss als einheitliches Gesetz auf Bundesebene erhalten bleiben, eine Verlagerung der Zuständigkeit auf die Länder würde in diesem grundrechtlich relevanten Bereich (Berufsausübungsfreiheit) zu einem Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen und damit zu Wertungswidersprüchen führen“, fürchtet der Verband.

Auch die gleichberechtigte Hochschulzulassung behinderter Menschen und der barrierefreie Hochschulbau könnten der Gesetzesänderung zum Opfer fallen, denn das Hochschulrahmengesetz, das die Gleichstellung behinderter Studierender regelt, soll ebenfalls gestrichen werden.

Außerdem soll die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länderebene verlagert werden.

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